Es gibt derzeit im Regierungsbezirk Kassel eine beunruhigende Situation. Rund 3000 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind ausreisepflichtig, doch die Abschiebungen erfolgen nur langsam. Die Überlastung im zuständigen Regierungspräsidium ist dafür ein entscheidender Faktor. Der Anstieg der ausreisepflichtigen Personen im Vergleich zu den 2000 im März 2024 zeigt deutlich die Herausforderungen, die die Behörde zu bewältigen hat.
Ein besonders brisantes Beispiel ist der Fall eines Syrers, der in Verbindung mit den Vorfällen in Solingen steht. Er hätte bereits 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden sollen, eine Maßnahme, die jedoch an der nicht rechtzeitigen Überstellung scheiterte. Die Dublin-III-Verordnung sieht vor, dass Asylbewerber in den ersten sechs Monaten in das Land zurückgeführt werden, in das sie eingereist sind. In diesem besonderen Fall hat die Frist nicht ausgereicht, um die notwendigen Formalitäten abzuschließen. Dies befeuert die Diskussion um die Effizienz der aktuellen Asyl- und Ausländerrechtsverfahren.
Probleme bei der Rückführung von Ausreisepflichtigen
Die Situation im Regierungsbezirk Kassel ist besonders komplex, da eine Vielzahl an ausreisepflichtigen Personen dort lebt. Diese reichen von Afghanen bis zu anderen Staatsangehörigen, und es scheint, dass die meisten von ihnen nicht freiwillig ausreisen möchten. Die Behörden setzen daher auf Abschiebungen, wobei die Zahl dieser Maßnahmen in den ersten sieben Monaten des Jahres von 159 auf 201 angestiegen ist. Dies zeigt, dass die Behörden versuchen, den Druck auf die bestehenden Strukturen zu erhöhen.
Die Rückkehrberatungen, die vor einer Abschiebung stattfinden, spielen eine entscheidende Rolle. Die Mitarbeiter des Dezernats für Ausländerrecht bieten betroffenen Personen Unterstützung an, um ihnen den Wiedereinstieg in ihre Heimatländer zu erleichtern. Es werden unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten besprochen, um eine Rückkehr zu erleichtern. Dennoch bleibt die Frage, wie viele Personen am Ende dazu bereit sind, von sich aus zurückzukehren.
Ein weiterer Aspekt, der nicht ignoriert werden sollte, ist die Einrichtung der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Intensivtäter (GAI). Diese Gruppe hat sich darauf spezialisiert, Personen mit mehreren Straftaten schnellstmöglich abzuschieben. Bislang konnten mehr als 500 Personen aus diesem Personenkreis im Regierungsbezirk Kassel abgeschoben werden. Es bleibt jedoch offen, wie viele gefährdete Personen noch überwacht und gegebenenfalls ausgewiesen werden sollen.
Die finanziellen Kürzungen seitens des Landes Hessen haben zusätzlich Unruhe in den Reihen der Behörde verursacht. Mit nur 40 Stellen ist das Dezernat für Ausländerrecht stark unterbesetzt und kämpft, um mit den anfallenden Aufgaben Schritt zu halten. Trotz dieser Herausforderungen wurden befristete Stellen zunächst bis Ende 2024 verlängert, jedoch bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahmen ausreichen werden, um die Situation in den Griff zu bekommen.
Die Thematik rund um die Rückführung von ausreisepflichtigen Personen ist von hoher Aktualität und wird sicherlich auch in Zukunft im Fokus der politischen Diskussionen stehen. Die Frage der Effizienz und der gesetzlichen Rahmenbedingungen könnte darüber entscheiden, wie die Behörde in Kassel und andere ähnliche Institutionen mit derartigen Herausforderungen umgehen müssen.
– NAG