Kassel

Einstellungsverfahren gegen Ex-Landrat Eichenlaub: Ein Kapitel schließt sich

Der Ex-Landrat Helmut Eichenlaub, der 2014 wegen Untreue und Betrugs angeklagt wurde, hat am 4. September 2024 die geforderte Geldstrafe von 25.000 Euro gezahlt, wodurch das Verfahren gegen ihn in Waldeck-Frankenberg endgültig eingestellt wird und er straffrei bleibt.

Im aktuellen Fall um den ehemaligen Landrat Helmut Eichenlaub wird jetzt endgültig Ruhe einkehren. Nach einer langen juristischen Auseinandersetzung, die sich über ein Jahrzehnt erstreckte, hat der 69-Jährige endlich die geforderte Geldauflage von 25.000 Euro an die Staatskasse gezahlt. Diese Zahlung war notwendig, um die Voraussetzungen für die Einstellung des Verfahrens zu erfüllen.

Die Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens wurde am Mittwoch, dem 4. September, von Gerichtssprecher Matthias Besson bekannt gegeben. Diese Information folgt auf Gespräche zwischen der Strafkammer des Landgerichts Kassel, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung von Eichenlaub. Damit wird es keinen neuen Prozess gegen den ehemaligen Landrat geben, der im Jahr 2014 mit schweren Vorwürfen konfrontiert wurde, darunter Untreue, Vorteilsnahme, Steuerhinterziehung und Betrug.

Details der Anklage und frühere Urteile

Eichenlaubs Fall ist angespannt mit Vorwürfen verbunden, die im Zusammenhang mit Provisionszahlungen der Schweizer Privatbank LB Swiss stehen. Es wird behauptet, dass er über 100.000 Euro erhalten habe, um den Landkreis Waldeck-Frankenberg sowie den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und die Energie Waldeck-Frankenberg als Kunden zu gewinnen. Laut der Staatsanwaltschaft hätten diese Zahlungen jedoch der Sparkasse Waldeck-Frankenberg zugestanden. In der Folge wurden die Zahlungen auf das sogenannte Nummernkonto „Barbara“ von der LB Swiss storniert.

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Die rechtlichen Schwierigkeiten von Eichenlaub begannen bereits im Jahr 2014. Ein Urteil aus dem Jahr 2016 hatte für ihn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 18.000 Euro zur Folge. Doch im Jahr 2017 hob der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufgrund eines Verfahrensfehlers weitgehend auf. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens war bislang nicht möglich, da Eichenlaub als verhandlungsunfähig gilt.

Das nun abgeschlossene Verfahren markiert das Ende eines langwierigen rechtlichen Streits, bei dem Eichenlaub trotz der schweren Vorwürfe nicht verurteilt wurde und straffrei bleibt. Zusätzlich zu diesem positiven Ausgang für Eichenlaub bleibt ihm somit auch seine Pensionsansprüche erhalten, was den Ausgang des Verfahrens für ihn von großer Bedeutung macht.

Die Justiz hat sich nun über ein Jahrzehnt mit diesem Fall beschäftigt, was viele vor die Frage stellt, wie lange solche Verfahren dauern können und welche Auswirkungen sie auf die betroffenen Personen haben. Für Eichenlaub jedoch haben sich die finanziellen Anforderungen erledigt, und er kann die kommenden Tage ohne die Belastung eines laufenden Verfahrens angehen.

– NAG

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