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3000 ausreisepflichtige Menschen in Kassel – Abschiebungen im Stau

Im Regierungsbezirk Kassel leben momentan 3000 ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebungen aufgrund von Personalmangel bei den Behörden verzögert werden, was die Debatte über effektivere Rückführungsmaßnahmen anheizt.

Im Regierungsbezirk Kassel stehen die Behörden vor einer wachsenden Herausforderung: Etwa 3000 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind ausreisepflichtig. Diese Situation spiegelt den Druck wider, dem die Verwaltungsinstitutionen derzeit ausgesetzt sind, und wirft Fragen über das bestehende System der Abschiebungen auf.

Ein aufsehenerregender Fall, der auch die bundesweite Aufmerksamkeit auf sich zieht, ist der mutmaßliche Täter von Solingen. Dieser Syrer hätte 2023 abgeschoben werden sollen, jedoch scheiterte dieser Versuch, weil die Behörden die nötigen Schritte zur Rückführung nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von sechs Monaten umsetzen konnten. Diese Verzögerungen stehen im direkten Zusammenhang mit der Überlastung des Regierungspräsidiums Kassel.

Wachsender Druck auf die Behörden

Die Zahl der ausreisepflichtigen Personen hat sich seit März 2024 drastisch erhöht. Damals lebten in der Region Kassel nur 2000 Betroffene; inzwischen sind es knapp 3000. Dies deutet auf einen signifikanten Anstieg hin und zeigt, dass viele Personen, die keinen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus haben, auf eine Abschiebung warten müssen. Die Belastungen im Dezernat für Ausländerrecht sind enorm und die Notwendigkeit einer Lösung drängt.

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Um dem Anstieg von Ausreisen entgegenzuwirken, verweisen die Behörden jedoch auf erste Erfolge. Die freiwilligen Ausreisen haben sich in der Zeit von Januar bis Juli 2024 mehr als verdoppelt, von 180 auf 361 Personen. Diese Entwicklung geht einher mit intensiven Rückkehrberatungen, die den Betroffenen helfen sollen, eine Zukunft in ihrem Heimatland aufzubauen. Die Unterstützung umfasst auch finanzielle Hilfen zur Existenzgründung.

Doch der Druck bleibt hoch. Wer nicht freiwillig ausreist, muss mit einer Zwangsabschiebung rechnen. Diese Todesgefahr ist nicht zu unterschätzen — die Zahl der Abschiebungen stieg in der gleichen Zeit von 159 auf 201. Diese Zahlen zeigen, dass trotz aller Anstrengungen die Herausforderungen im Asyl- und Ausländerrecht nach wie vor bestehen.

Ein zusätzliches Werkzeug, das zur Optimierung des Systems beiträgt, ist die im Jahr 2018 gegründete Gemeinsame Arbeitsgruppe Intensivtäter (GAI). Diese Gruppe, bestehend aus Beamten des Regierungspräsidiums sowie der Polizei, hat die Aufgabe, straffällige Ausländer und sogenannte „Gefährder“ schneller abzuschieben. Bisher wurden über 500 Personen aus dieser Gruppe abgeschoben, doch Details darüber, wie viele weitere Personen noch folgen sollen, wollte die Behörde nicht kommunizieren.

Ein weiterer Aspekt, der die Arbeit der Behörden stark beeinflusst, sind die Sparvorgaben des Landes Hessen. Diese Vorgaben haben bereits im Frühjahr für erhebliche Unruhe innerhalb des Regierungspräsidiums gesorgt, besonders da das Ausländerrecht-Team mit lediglich 40 Stellen kaum hinterherkommt. Um die Situation etwas zu entspannen, wurden alle befristeten Stellen zunächst bis Ende 2024 verlängert, doch bleibt abzuwarten, ob dies ausreicht, um die Herausforderungen zu bewältigen.

– NAG

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