In Hessen zeigt sich ein alarmierendes Bild der Justizverwaltung: Ende Juli 2024 waren mehr als 11.000 Haftbefehle offen. Laut dem hessischen Innenministerium sind es genau 11.211 – ein Anstieg von rund 800 im Vergleich zum Vorjahr. Häufig sind mehrere Haftbefehle gegen dieselbe Person erlassen worden, was die Situation zusätzlich kompliziert.
Von den insgesamt offenen Haftbefehlen sind etwa 1.600 für die strafrechtliche Verfolgung gedacht. Diese umfassen vor allem die Anordnung von Untersuchungshaft, wenn ein Gerichtsverfahren droht. Der größere Teil der Haftbefehle, die nicht vollstreckt werden, findet sich allerdings im Bereich der Strafvollstreckung. Hierunter fallen unter anderem Ersatzfreiheitsstrafen wegen nicht gezahlter Geldstrafen oder Haftbefehle im Rahmen von Abschiebungen.
Verteilung der Haftbefehle nach Delikten
Die Mehrheit der offenen Haftbefehle bezieht sich auf Diebstahl und Unterschlagung, mit insgesamt 2.932 Fällen. Dies wird gefolgt von 1.322 Haftbefehlen, die wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen wurden. Auch im Betrugsbereich sind mit 1.151 Haftbefehlen erhebliche Zahlen zu verzeichnen. Besonders beunruhigend ist die Anzahl der offenen Haftbefehle in Fällen von schwerer Gewalt, wie Mord und Totschlag, die sich auf 294 summieren.
Ein wichtiges Detail ist, dass einige Haftbefehle dauerhaft in den Statistiken verbleiben, insbesondere solche mit Verdacht auf Mord, da diese Verbrechen nicht verjähren. Des Weiteren kann es vorkommen, dass Haftbefehle weiterhin geführt werden, wenn Informationen über den Tod des Verdächtigen nicht übermittelt werden. Sobald ein Haftbefehl jedoch vollstreckt wird, wird er aus dem Polizeisystem gelöscht – könnte aber bei Bedarf erneut aktiviert werden, etwa bei einer Abschiebung, bevor die Strafe vollständig verbüßt wurde.
Diese Zahlen werfen ein kritisches Licht auf die Herausforderungen, vor denen die hessische Justiz steht. Vor allem die Vielzahl offener Haftbefehle ist eine Mahnung an die Behörden, die Effizienz bei der Verfolgung und Vollstreckung von Haftbefehlen zu verbessern. Trotz der unbestreitbaren Belastung durch die Anzahl der Fahndungen ist die Frage offen, inwiefern die bestehenden Ressourcen und Strategien ausreichen, um den rechtlichen Ansprüchen gerecht zu werden und um sicherzustellen, dass Gerechtigkeit tatsächlich durchgesetzt werden kann. Auch die Öffentlichkeit wird sich fragen müssen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Situation zu verbessern, und ob bestehende Strukturen, die oft überfordert wirken, ausreichend sind.
Für mehr Informationen zu den Hintergründen und Statistiken dieser Thematik, siehe den Bericht auf www.fr.de.