Der Tiergarten in der Fasanerie der Stadt Groß-Gerau steht vor einer kritischen Situation. Der Zoo, der populär bei Familien und Tierliebhabern war, musste seine Tore bereits im Jahr 2022 schließen, allerdings ist das endgültige Aus nun nicht mehr in weiter Ferne. Der Grund? Fehlende tierschutzrechtliche Erlaubnisse, die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich sind.
Die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Groß-Gerau hat angekündigt, die Erlaubnis zum Betrieb des Tiergartens widerrufen zu wollen. Dies geschieht, weil die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vorgelegt wurden. Ein Umstand, der seit 2017 als Problem bekannt war, als bereits ein Antrag auf Erteilung der tierschutzrechtlichen Erlaubnis abgelehnt wurde.
Streit um erforderliche Genehmigungen
Die amtliche Mitteilung hebt hervor, dass dem Tiergartenverein, der den Zoo betreibt, derzeit eine gültige tierschutzrechtliche Genehmigung nach Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes fehlt. Diese Genehmigung ist unerlässlich, denn ohne sie darf der Tiergarten nicht mehr als Zoo betrieben werden. Der zuständige Vorstand, vertreten durch Stephan Müller, sieht sich seit Jahren mit einem Berg an bürokratischen Anforderungen konfrontiert, doch die Umsetzung blieb aus.
Ein besorgniserregendes Detail ist die Tatsache, dass gegen den Vorsitzenden des Tiergartenvereins „massive Bußgelder“ verhängt wurden. Diese wurden laut Angaben der Amtstierärztin Kathrin Stein verhängt, weil es an Dokumenten zur Ohrmarkenkennzeichnung der Tiere und an einem Bestandsregister mangelte. Die für die Genehmigung notwendigen Unterlagen wurden nie vollständig eingereicht, was zu einem Vertrauensverlust in die Zuverlässigkeit des Vereinsführers führte. Darüber hinaus wurde bereits 2018 eine Klage gegen diese Verfügungen eingereicht, die im Jahr 2022 schließlich vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt wurde.
Es ist offensichtlich, dass es erhebliche Schwierigkeiten gibt, die zu einer noch nicht gelösten rechtlichen Auseinandersetzung führten. „Es hätte nie so weit kommen dürfen“, betont die Amtstierärztin und stellt klar, dass jeder Tierhalter wie Pferdebesitzer auch die entsprechenden Papiere und Genehmigungen vorlegen muss, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Fehlen diese Belege, drohen regelmäßig Bußgelder.
Reaktionsmöglichkeiten des Vereins und der Stadt
Der Verein hat bis Ende 2022 die Aufforderung des Regierungspräsidiums Darmstadt ignoriert, eine gültige tierschutzrechtliche Erlaubnis vorzulegen. Dies führte zu einem Fristablauf, der nun gehandhabt werden muss. Der Zoo würde im schlimmsten Fall innerhalb von zwei Jahren nach der Anordnung schließen, sollte keine Lösung gefunden werden. Diese Frist läuft nun ab, und der Tiergartenverein steht unter Druck. Der entsprechende Bescheid wurde bereits zugestellt, doch der Verein hat die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
Die Stadt Groß-Gerau, die das Gelände des Tiergartens besitzt und verpachtet, hat sich ebenfalls zu diesem Problem geäußert. Man bedauere es, dass der Vereinsvorsitzende nicht mit den Behörden kooperierte. Die Stadt sucht nun nach Lösungen, um den Tiergarten weiterhin am Leben zu halten. Es wird darüber nachgedacht, welche Möglichkeiten aus anderen Kommunen übernommen werden könnten, um eine Schließung zu verhindern.
„Wenn die Antragsunterlagen vollständig bei uns eingehen, hätte der Verein binnen vier bis sechs Wochen eine Entscheidung“, so Kathrin Stein, die weiter hofft, dass noch eine Wende im Schicksal des Tiergartens möglich ist.
Abschließend bleibt zu hoffen, dass der Verein die notwendigen Schritte unternimmt, um vielleicht doch noch eine tierschutzrechtliche Erlaubnis zu erhalten. Ein Fortbestehen des Tiergartens könnte nicht nur dem Verein selbst, sondern auch den Bewohnern von Groß-Gerau und den benachbarten Städten zugutekommen, die gerne Zeit mit Tieren verbringen.
Politische und rechtliche Rahmenbedingungen für den Tierschutz
In Deutschland ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert. Artikel 20a verpflichtet den Staat, die Tiere in den Gesetzen und der Rechtsprechung zu schützen. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen werden durch das Tierschutzgesetz konkretisiert, das Vorschriften zur Haltung und Pflege von Tieren aufstellt. Insbesondere Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes regelt die Erteilung von Erlaubnissen für Einrichtungen, die Tiere halten oder zur Schau stellen. Diese Erlaubnis wird nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes, sondern auch der Zuverlässigkeit des Inhabers erteilt.
Das Fehlen einer gültigen tierschutzrechtlichen Erlaubnis hat für den Tiergarten in der Fasanerie erhebliche Konsequenzen. Derartige Vorgaben sind dazu da, das Wohl der Tiere zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Einrichtungen nach den besten Standards betrieben werden. Das Versäumnis, diese Anforderungen zu erfüllen, zeigt das komplexe Zusammenspiel aus administrativen Anforderungen und der Verantwortung der Betreiber im Umgang mit Tieren.
Aktuelle Herausforderungen im Tierschutz
Der Fall des Tiergartens in Groß-Gerau ist nicht isoliert. In vielen anderen Teilen Deutschlands stehen Tiergarten- und Zoobetriebe unter ähnlichen Herausforderungen. Dabei spielen steigende Anforderungen an die Tierhaltung und der gesellschaftliche Druck eine wesentliche Rolle. Insbesondere die steigende Sensibilisierung für Tierschutzfragen führt dazu, dass mehr Aufmerksamkeit auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gelenkt wird.
Laut einer Umfrage des Deutschen Tierschutzbundes, die 2023 durchgeführt wurde, fordern 78 % der Befragten strengere Vorschriften zum Tierschutz in zoologischen Einrichtungen. Dies spiegelt sich in der öffentlichen Wahrnehmung wider, die zunehmend auf das Wohlergehen der Tiere fokussiert ist. Solche Statistiken verdeutlichen die Notwendigkeit für Tierhalter, sich an die gesetzlichen Anforderungen zu halten und beispielsweise transparente Nachweise über die Haltung von Tieren zu erbringen.
Die finanziellen Mittel, um solchen Anforderungen gerecht zu werden, sind oft unzureichend, was eine Herausforderung für viele kleinere Einrichtungen darstellt. Die Entwicklung von Strategien zur Förderung der finanziellen Unterstützung oder zur Verbesserung der Infrastruktur könnte entscheidend sein, um die langfristige Zukunft von Einrichtungen wie dem Tiergarten in Groß-Gerau zu sichern.
Gemeindliche Initiativen zur Verbesserung von Tierhaltungsbedingungen
Die Stadt Groß-Gerau arbeitet aktiv daran, Lösungen zu finden, um den Tiergarten zu erhalten. Dies könnte den Aufbau von Partnerschaften mit anderen Kommunen beinhalten, die bereits erfolgreich mit ähnlichen Herausforderungen umgegangen sind. In Deutschland gibt es mehrere Beispiele, wo Städte oder Gemeinden finanzielle Mittel bereitgestellt haben, um den Tierschutz in örtlichen Zoos und Tiergärten zu verbessern.
Ein Beispiel hierfür ist die Stadt Hamburg, die Gelder für den Umbau und die Verbesserung von Tierhaltungsanlagen bereitstellt, um die Lebensbedingungen von Tieren in städtischen Einrichtungen zu verbessern. Die Erfahrungen solcher Initiativen könnten als Modell für Groß-Gerau dienen. Dabei wird oft ein gemeinschaftlicher Ansatz verfolgt, bei dem die lokale Bevölkerung und engagierte Tierschutzorganisationen eingebunden werden, um das Bewusstsein und die Mittel für den Tierschutz zu stärken.
Die Herausforderungen, vor denen der Groß-Gerauer Tiergarten steht, werfen auch Fragen über den langfristigen Umgang mit Tierschutz und Tierhaltung in der Gesellschaft auf. Es bleibt zu hoffen, dass Lösungen gefunden werden, die sowohl den Interessen der Tiere als auch den Bedürfnissen der Gemeinschaft gerecht werden.
– NAG