Die Situation rund um die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Südhessen hat sich nun etwas entspannt. Das hessische Landwirtschaftsministerium gab bekannt, dass die zuvor strengen Jagdeinschränkungen, die zur Bekämpfung der Tierseuche eingeführt worden waren, zum Teil gelockert werden können. Die Änderungen betreffen vor allem die sogenannten Sperrzonen, die in gefährdeten Gebieten eingerichtet wurden, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
In der sogenannten Sperrzone I, die als schützender Puffer um die gefährlichere Sperrzone II angelegt ist, dürfen nun unter bestimmten Bedingungen sogenannte Ernte- und Bewegungsjagden durchgeführt werden. Diese Auflagen ermöglichen es Jägern, aktiv zu werden, um die Wildbestände im Einklang mit ökologischen Prinzipien zu pflegen und gleichzeitig die Verbreitung von ASP einzudämmen.
Jagd auf gewisse Wildarten wieder erlaubt
Ein bedeutsamer Aspekt der neuen Regelungen erlaubt die Einzeljagd auf Schalenwild, dies allerdings mit bestimmten Auflagen. Wildschweine bleiben unter diesen Einschränkungen weiterhin geschützt, um die Ruhe in Gebieten mit bestehenden Infektionsfällen nicht zu stören. Zudem wird auch die Jagd auf Federwild, wie die Rabenkrähe, unter festgelegten Bedingungen wieder möglich. Diese Maßnahmen sollen nicht nur der Regulierung der Wildtierpopulation dienen, sondern auch dem Schutz von anderen Arten, wie den Bodenbrütern.
Die Situation im Main-Taunus-Kreis gestaltet sich als etwas günstiger, da hier verschiedene Vorkehrungen, wie der Bau eines Zauns entlang der Autobahn 60, erfolgreich abgeschlossen wurden. Dies hat dazu geführt, dass die Einzeljagd auf Schwarzwild nun sogar in der Nacht wieder erlaubt ist. Der hessische Landwirtschaftsminister Ingmar Jung betont, dass dies dazu beiträgt, mögliche Infektionsketten in Richtung Taunus zu unterbrechen.
Diese Auflockerungen kommen nicht nur den Jägern zugute, sondern betreffen auch andere Gruppen. So entfallen die Leinenpflichten für Hundehalter innerhalb geschlossener Ortschaften. Außerdem werden Landwirte bei der Ernte von Mais, Hirse und Miscanthus unterstützt. Im Forstbereich hingegen dürfen nur essentielle Arbeiten durchgeführt werden, um die Natur nicht zusätzlich zu belasten.
Die Gefahren durch die Afrikanische Schweinepest sind nach wie vor präsent. Diese Tierseuche, die Anfang Juni im Kreis Groß-Gerau ausbrach, kann bei Haus- oder Wildschweinen fatale Folgen haben, während der Virus für Menschen ungefährlich bleibt. Erst kürzlich wurde ein infiziertes Tier bei Riedrode im Kreis Bergstraße entdeckt. Die Lockerungen der Jagdvorschriften und die damit verbundenen Regelungen könnten der aktuellen Lage und den Beständen längerfristig zugutekommen, solange alle Beteiligten verantwortungsvoll handeln.
Für weitere Informationen zu den genauen Regelungen und Hintergründen der neuen Maßnahmen, finden sich vertiefende Details in einem Bericht auf www.faz.net.