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Fulda: Eifersüchtiger Angeklagter erneut wegen Gewalt verurteilt

In Fulda ereignete sich ein schockierender Vorfall, der erneut die Justiz ins Rampenlicht rückt. Ein 38-jähriger Mann, der zuvor wegen Totschlags verurteilt wurde, steht nun im Mittelpunkt eines weiteren Gerichtsverfahrens, diesmal wegen schwerer Körperverletzung. Am 27. August 2024 verkündete das Amtsgericht Fulda sein Urteil nach einer brutalen Attacke auf einem 51-Jährigen im Jerusalemplatz.

Die Umstände dieser Tat sind sowohl erschreckend als auch verstörend. Am 17. Februar 2023 soll der 38-Jährige, der in der Vergangenheit bereits ein langes Strafmaß verbüßt, gemeinsam mit einem 42-jährigen Komplizen und einem unbekannten Dritten, einen unbeteiligten Mann überfallen haben. Das Opfer, das sich an diesem Valentinstag scheinbar auf ein harmloses Treffen eingelassen hatte, erlitt bei dem Übergriff ernsthafte Verletzungen. Der Richter beschrieb die Heftigkeit, mit der der Angriff durchgeführt wurde, als außergewöhnlich niederträchtig.

Die Hintergründe der Attacke

Der zugrunde liegende Anlass für die Attacke war offenbar eifersüchtiger Zorn. Der 38-Jährige fühlte sich durch den 51-Jährigen provoziert, nachdem dieser seiner Freundin, dem 38-Jährigen zufolge, einen Zehn-Euro-Gutschein geschenkt hatte. Dies wurde ihm als Beleidigung ausgelegt. Richter Ulrich Jahn merkte in seiner Urteilsverkündung an, dass die Eifersucht des Angeklagten zu einem heimtückischen Plan führte. Er habe den Mann in den Park eingeladen, nur um ihn dort auszuschalten.

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Wie der Richter es treffend formulierte, seien die Taten „hinterlistiger“ als es schlimmer nicht sein könne. Der Plan des Angeklagten war nicht nur kaltblütig, sondern auch gut durchdacht; in seinem Kopf war das Motiv klar: Rache und Demonstration von Macht. Als der 51-Jährige im Park ankam, wurde er unvermittelt angegriffen. Der 38-Jährige schlug ihn ohne Vorwarnung nieder und die beiden Komplizen traten auf ihn ein, während er am Boden lag.

Die Verletzungen des Opfers waren gravierend und forderten seinen Tribut: Rippenbrüche, eine schwere Augenverletzung und erhebliche Schmerzen waren die Folge. Während der Verhandlung gestanden die Angeklagten teilweise ein, dass sie an dem Übergriff beteiligt waren. Der 42-Jährige sprach von einem „Tritt in den Hintern“, während der Jüngere zugab, zwei Schläge ins Gesicht ausgeteilt zu haben. Ihre Reue war jedoch gering. Der 42-Jährige äußerte sporadisch Bedauern, während der Jüngere schnippisch meinte: „Er hat bekommen, was er verdient hat. Ich bereue nichts.“

Das Urteil und seine Bedeutung

Das Amtsgericht Fulda sprach seinem Urteil, das den 38-Jährigen zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilte, eine eindeutige Botschaft. Sein Komplize erhielt eine einjährige Bewährungsstrafe, was laut den Verurteilten und der Öffentlichkeit als milde erachtet wird. Die Beurteilung von Staatsanwalt Andreas Hellmich wurde weitgehend akzeptiert, während die Verteidiger der beiden Angeklagten deutlich weniger schwere Strafen gefordert hatten, was einen scharfen Kontrast zu dem verhängten Urteil darstellt.

Der Fall wird in der Region nicht nur wegen seiner brutalen Natur diskutiert, sondern auch wegen der Frage der Gerechtigkeit und der Wirksamkeit des Rechtssystems. Der Bundesgerichtshof befasst sich derzeit mit dem vorherigen Totschlagsfall des 38-Jährigen, was die Diskussion über die Konsequenzen solcher Verbrechen weiter anheizt.

In diesem Kontext stellt sich die Frage, ob die Strafen für Aggression und Gewalt in einer Gesellschaft, die zunehmend fragil erscheint, ausreichen. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist klar, dass die Ereignisse im Fuldaer Jerusalemplatz flammende Diskussionen sowohl im Gericht als auch in der breiteren Öffentlichkeit auszulösen vermögen.

– NAG

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