In den letzten Wochen sorgten die öffentlichen Freitagsgebete vor der geschlossenen Blauen Moschee in Hamburg für viel Gesprächsstoff und Unmut in der Nachbarschaft. Nachdem das Bundesinnenministerium die Moschee des als extremistisch eingestuften Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) vor rund fünf Wochen geschlossen hatte, fanden sich Gläubige regelmäßig auf der Straße zusammen, um dort ihre Gebete abzuhalten.
Doch die zuständigen Behörden haben nun eingegriffen. Eine neue Regelung der Versammlungsbehörde erlaubt den Gläubigen nicht mehr, direkt vor der Moschee auf der Straße zu beten, wie ein Polizeisprecher der Deutschen Presse-Agentur erklärte. Stattdessen müssen die Gläubigen auf einer Fläche außerhalb der Fahrbahn im Bereich Schöne Aussicht/Karlstraße beten, zwei Grundstücke entfernt vom abgeriegelten Moscheegelände. Diese Maßnahme soll dazu dienen, die Beeinträchtigungen für die Anwohner zu verringern und gleichzeitig die Einhaltung der Lautstärkeregularien durchzusetzen.
Regelungen und Auflagen für die Gläubigen
Die Entscheidung der Versammlungsbehörde kommt nicht ohne vorherige Diskussionen über die Zuständigkeiten. Anfangs war das Bezirksamt Hamburg-Nord für die Genehmigung der Veranstaltungen verantwortlich, da diese als religiöse Versammlungen ohne politische Äußerungen angesehen wurden. Doch angesichts der Tatsache, dass es in letzter Zeit auch zu „Meinungskundgaben“ kam, wurde die Verantwortung wieder zurück zur Versammlungsbehörde übertragen.
In der Bevölkerung gibt es unterschiedliche Meinungen über die Freitagsgebete und deren neue Regelung. „Wir wollen unsere Moschee zurück“, lautete der Ruf von etwa 100 Gläubigen, die vor der Moschee für ihre Rechte demonstrierten. Ein Imam betonte, dass die Moschee ein zentraler Ort des Glaubens für die schiitischen Muslime sei und dass sie aufgrund der Schließung gezwungen sind, auf der Straße zu beten. „Wir sind auf der Straße und beten hier, weil wir keine andere Möglichkeit haben“, erklärte er. Diese Gebete sind für die Gläubigen von großer Bedeutung, und ihre Abhaltung auf der Straße zeigt die Dringlichkeit ihrer Anliegen.
Die Hintergründe der Schließung
Die Schließung der Blauen Moschee und die damit verbundenen Proteste stehen im Kontext eines entschiedenumpäuzeichneten Umfeldes. Laut der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums verfolgt das IZH verfassungsfeindliche Ziele und versucht, die Ideologie der Islamischen Revolution in Deutschland zu verbreiten. Dies unterstreicht die Spannungen, die mit dem Thema Religion und deren öffentliche Ausübung verbunden sind. Die Entscheidung, das Gebet auf eine andere Fläche zu verlagern, stellt nicht nur eine Erfassung von Ordnung dar, sondern wirft auch Fragen über Religionsfreiheit und die Ausübung von Glaubensritualen in der Öffentlichkeit auf.
Um die aktuelle Situation besser nachvollziehen zu können, ist ein weiterer Blick auf die öffentliche Wahrnehmung und die von Anwohnern geäußerten Bedenken wichtig. Die Polizei hatte zunächst die Straßen um die Moschee für den Autoverkehr gesperrt, was in der Nachbarschaft nicht unumstritten war. Daher wurden diese neuen Auflagen auch als Versuch der Behörden betrachtet, einen Kompromiss zwischen den religiösen Bedürfnissen und den Sorgen der Anwohner zu finden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Situation rund um die Blauen Moschee nicht nur die Mitglieder der schiitischen Gemeinde betrifft, sondern auch die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen widerspiegelt, unter denen Religion in Deutschland stattfindet. Die Diskussionen und Auflagen, die jetzt erlassen wurden, stehen im direkten Kontext zu den komplexen Verhältnissen zwischen religiösen Versammlungen, öffentlicher Ordnung und den rechtlichen Grundlagen, die diese definieren.
In dieser sich ständig entwickelnden Geschichte bleibt abzuwarten, wie die Gläubigen auf diese neuen Auflagen reagieren werden und welche Entwicklung sich für die Zukunft der Blauen Moschee abzeichnen wird.
– NAG