Hamburg

Familienkonflikt in Hamburg: Christina Block erhebt Verfassungsbeschwerde

Im anhaltenden Sorgerechtsstreit um ihre zwei jüngsten Kinder hat die Hamburger Unternehmerin Christina Block beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie sich und ihre Kinder in ihren Grundrechten verletzt sieht, nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden hatte, die Kinder zurück zu ihrem Vater nach Dänemark zu schicken.

Die Komplexität von Sorgerechtsstreitigkeiten kann für die betroffenen Familien oft überwältigend sein, insbesondere in grenzübergreifenden Fällen, wie im Fall von Christina Block. In den vergangenen Monaten hat sich die Situation rund um die Hamburger Unternehmerin und ihre beiden Kinder drastisch zugespitzt, das besonders bedrückend durch einen aktuellen Vorfall in Dänemark untermauert wurde.

Von Hamburg nach Dänemark und zurück: Eine Familientragödie

Christina Block hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage erhoben, um gegen Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts vorzugehen. Diese richten sich gegen die Rückführung ihrer 13-jährigen Tochter Klara und ihres zehnjährigen Sohnes Theodor, die am ersten Freitag dieses Jahres mit einem schwarzen Mercedes zur Polizeiwache gefahren wurden, um anschließend nach Dänemark zu ihrem Vater, Stephan Hensel, zurückgebracht zu werden. Dieser Vorfall stellte den vorläufigen Höhepunkt eines Konflikts dar, der seit August 2021 andauert.

Entführung und rechtliche Auseinandersetzungen

Die Probleme begannen, als Hensel nach einem Besuch der Kinder in Dänemark, diese widerrechtlich bei sich behielt. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte Block zwar im Oktober 2021 das vorläufige alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen, jedoch konnte sie die Kinder nicht zurückgewinnen, da Dänemark nicht an den europäischen Rückführungsabkommen teilnimmt. Die Situation wurde zusätzlich kompliziert, als das Oberlandesgericht im Jahr 2022 erklärte, nicht mehr zuständig zu sein, weil der Lebensmittelpunkt der Kinder in Dänemark verankert sei.

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Ermittlungen und Fragen zur Kindesanhörung

Ein besonders unerwarteter Vorfall ließ die gesamte Situation noch unklarer erscheinen: Am Neujahrsmorgen wurden Klara und Theodor aus Hensels Obhut entführt, und die Frage bleibt, wer dafür verantwortlich war. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Block und ihren Vater wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger. Block selbst bestritt jegliche Beteiligung an diesem Vorfall.

Eine der zentralen Fragen ist, warum die Kinder so schnell zurück nach Dänemark geschickt wurden, ohne dass eine Anhörung zum Wohl der Kinder stattfand. Angesichts der jahrelangen Schwierigkeiten der Kommunikation zwischen den Familiengerichten in Deutschland und Dänemark hätte eine solche Anhörung Aufschluss über den Willen der Kinder geben können.

Familienrechtliche Herausforderungen und weitere Verfahren

Der laufende Sorgerechtsstreit in Dänemark wird durch die Verfassungsbeschwerde von Block begleitet, die sich nicht nur gegen die gerichtlichen Entscheidungen, sondern auch gegen die unklare Handhabung der anspruchsvollen Situation richtet. Ihr Anwalt, Elisabeth Unger, hat betont, dass die komplexen rechtlichen Fragen im Rahmen dieser Streitigkeiten nur schwer zu vermitteln sind. Der Fall hat bereits mehrere Institutionen in beiden Ländern involviert und verdeutlicht, wie schwierig internationale Sorgerechtsangelegenheiten sein können.

Zusammenfassung der Situation

Während Christina Block auf eine gerechte Entscheidung wartet, ist das Ergebnis dieser Verfahrensschritte noch ungewiss. Was jedoch klar ist, ist die immense Belastung und der emotionale Druck, der auf den Schultern aller Beteiligten lastet. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte der letzte Ausweg für Block sein, um die Situation zu klären und eventuell den Sorgerechtsstreit zurück nach Deutschland zu bringen.

- NAG

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