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32 Jahre später: Mordfall Blumenhändler wird neu aufgerollt!

Nach 32 Jahren wird der Mord an dem damals 60-jährigen Blumenhändler Karl-Heinz R. in Hamburg vor Gericht neu aufgerollt, während der 53-jährige Angeklagte aus Rumänien sich der Anklage wegen Habgier stellt und die Staatsanwaltschaft auf einen DNA-Treffer verweist, der den mutmaßlichen Täter identifizierte.

Die unermüdliche Suche nach Gerechtigkeit schlägt ein neues Kapitel auf, als ein grausamer Mordfall, der vor über 30 Jahren in Hamburg geschah, erneut vor Gericht kommt. Die brutale Ermordung des Blumenhändlers Karl-Heinz R. im Jahr 1992 beschäftigte die Ermittler seit Jahren, doch nun scheint ein Lichtschimmer am Ende des Tunnels in Sicht zu sein.

Am vergangenen Montag, dem 9. September, begann vor dem Hamburger Landgericht der Prozess gegen einen 53-jährigen Rumänen. Dieser steht unter dem Verdacht, aus Habgier gehandelt zu haben, als er vor mehr als drei Jahrzehnten über Karl-Heinz R. herfiel. Der Vorwurf ist schwerwiegend: Ihm wird zur Last gelegt, die 60-jährige Opfer durch Gewalt, das Knüppeln mit einem Glas und später durch Erdrosselung getötet zu haben. Ein Zeuge, der damals in der Nähe übernachtete, berichtete, dass er in der fraglichen Nacht Geräusche gehört habe, die er anfänglich nicht mit dem Mord in Verbindung brachte.

Fähigkeit der Polizei, über Jahre hinweg zu ermitteln

Der Fall wurde nie vollständig aufgeklärt und blieb in den Annalen der Kriminalgeschichte als ungelöster Cold Case verankert. Es sollte über 30 Jahre dauern, bis die Staatsanwaltschaft einen entscheidenden Hinweis erhielt. 2023 gab es einen entscheidenden Durchbruch, als DNA-Spuren in Italien zu dem gesuchten Mann führten. Ein europäischer Haftbefehl wurde ausgestellt, und die Festnahme des Tatverdächtigen fiel in den Oktober des gleichen Jahres in Großbritannien. Diese Entwicklung zeigt eindrucksvoll, dass Mord niemals verjährt und die Verheißung von Gerechtigkeit auch nach jahrzehntelanger Wartezeit möglich ist.

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Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass der Angeklagte nicht nur das Leben von Karl-Heinz R. nahm, sondern auch mit einem Betrag zwischen 1.500 und 2.000 D-Mark flüchtete, der aus dem Blumengeschäft des Opfers stammte. Diese Summe repräsentiert nicht bloß einen Geldbetrag; es handelt sich um einen Teil der Lebensgrundlage des Opfers, was die Grausamkeit des Verbrechens noch verstärkt.

Komplexität des Verfahrens und die Mauer des Schweigens

Die gerichtliche Aufarbeitung gestaltet sich jedoch schwierig. Gerichtspräsidentin weist darauf hin, dass es keine unmittelbaren Zeugen für die Tat gibt, die sowohl physisch mit den Ereignissen von 1992 verbunden waren, als auch noch leben. Viele potenzielle Zeugen sind seitdem verstorben oder sind durch das Alter in ihrem Gedächtnis stark eingeschränkt. Diese Abwesenheit erschwert die Beweisführung und lässt das Gericht auf eine geringe Anzahl verbliebener Zeugen angewiesen.

Ein weiterer Twist in diesem Fall sind die Berichte über die Beziehung zwischen Opfer und Angeklagtem. Laut der Verteidigerin hatten die beiden offenbar eine intime Beziehung, was die Motive hinter der Tat in ein komplexeres Licht rückt. Ob dies tatsächlich eine Beziehungstat ist oder ob andere Motive im Spiel waren, bleibt unklar. Die Verteidigung bestreitet die Verantwortung des Angeklagten und betont, dass am mutmaßlichen Tatort keine verwertbaren Spuren hinterlassen wurden.

Der Prozess ist auf sieben Verhandlungstage angesetzt, die das Gericht dazu nutzen möchte, die verblassten Erinnerungen und unvollständigen Puzzlestücke wieder zusammenzuführen. Es bleibt abzuwarten, ob neue Beweise oder Zeugenaussagen den Fall weiter aufklären können oder ob die Schrecken der Vergangenheit im Nebel der Zeit verloren bleiben werden.

– NAG

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