In Berlin hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bei einer Bürgerveranstaltung in Osnabrück verkündet, dass die Gasmangellage in Deutschland nun offiziell als beendet gilt. Diese Erklärung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die sofortige Aufhebung des Notfallplans Gas sowie die Rücknahme des sogenannten LNG-Beschleunigungsgesetzes fordert.
Die Mitteilung von Habeck ist ein bedeutender Schritt, der zeigt, dass die Gasspeicher gut gefüllt sind und die Versorgungsfragen als stabil erachtet werden. Sascha Müller-Kraenner, der Bundesgeschäftsführer der DUH, begrüßt diese Entscheidung und hebt hervor, dass es überfällig sei, die Alarmstufe des Notfallplans Gas zu reduzieren und auf die Frühwarnstufe zurückzukehren. Müller-Kraenner betont: „Die Gasspeicher sind voll, die Versorgung ist zuverlässig und die Preise sind stabil.“
Forderung nach Rückbau von LNG-Terminals
Müller-Kraenner formulierte auch Forderungen in Bezug auf die künftige Energiepolitik Deutschlands. Er argumentiert, dass mit dem Ende der Gasmangellage kein Bedarf für den weiteren Bau neuer LNG-Terminals besteht. Dies schließt die Notwendigkeit ein, das LNG-Beschleunigungsgesetz, welches die Errichtung neuer Anlagen in einem verkürzten Verfahren mit reduziertem Rechtsschutz ermöglicht, sofort aufzuheben.
Der DUH-Chef macht speziell auf das LNG-Terminal auf der Insel Rügen aufmerksam, welches seiner Meinung nach nicht ausgelastet ist. Er fordert dessen Rückbau, um sowohl die bereits entstandenen Belastungen für die Natur als auch für die Anwohner auf der Insel zu mindern. Dies ist ein wichtiger Punkt, der auf die Balance zwischen Energiesicherheit und Umweltschutz abzielt.
Habecks Erklärung kommt in einem Kontext, in dem viele Bürger und Fachleute die Sorge um die Energieversorgung nach den jüngsten Krisenjahren intensiv verfolgt haben. In einer Zeit, in der der Fokus auf erneuerbaren Energien und nachhaltigen Lösungen liegt, ist die Antwort der Bundesregierung auf die gegenwärtige Herausforderung von besonderer Bedeutung.
Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf www.presseportal.de.