In Deutschland hat die Bundesregierung eine neue Unterstützungsmöglichkeit für Asylbewerber eingeführt: die „Bezahlkarte“. Mit dieser Debitkarte können Flüchtlinge, die Anspruch auf staatliche Unterstützung haben, ihre finanziellen Mittel verwalten, ohne Bargeld verwenden zu müssen. Für viele ist dies ein Schritt in Richtung mehr Autonomie und bessere Integration in die Gesellschaft.
Der Geraer Stadtrat hat am 6. März 2024 beschlossen, diese Bezahlkarte ab dem 1. Oktober in der Stadt Gera einzuführen. Diese Initiative folgt dem Vorbild anderer Kommunen in der Region, da eine einheitliche bundesweite Lösung bislang aussteht. Unter der Leitung von Oberbürgermeister Kurt Dannenberg wird die Umsetzung vorangetrieben. „Für uns als Kommune ist das ein ganz klares Zeichen der Asyl-Politik in Richtung Land und Bund“, erklärt Dannenberg.
Wer erhält die Bezahlkarte?
Anspruch auf die Bezahlkarte haben Asylbewerber, die sich im Asylverfahren befinden sowie Personen mit besonderen Aufenthaltsstatus, wie Geduldete und Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz. In Gera dürften rund 300 erwachsene Asylbewerber von der Einführung profitieren. Diese Unterstützung ist zeitlich begrenzt; sobald die Menschen einen festen Aufenthaltsstatus erhalten, erfolgt die Auszahlung der staatlichen Unterstützung auf ihr eigenes Konto.
Die Bezahlkarte selbst funktioniert ähnlich wie eine herkömmliche Mastercard, doch der Inhaber benötigt kein eigenes Bankkonto. Die Stadt Gera überweist die entsprechenden Beträge direkt auf die Karte. Diese ermöglicht den Karteninhabern, bargeldlos ihre Grundbedürfnisse zu decken, wobei Ausgaben auf bestimmte, lokal definierte Bereiche beschränkt sind.
Die Zahlung mit der Bezahlkarte ist auf essenzielle Bedürfnisse ausgerichtet: Lebensmittel und notwendige Dienstleistungen stehen im Vordergrund. Luxusausgaben sollten ausgeschlossen bleiben. Um sicherzustellen, dass das Geld in der Region bleibt, können bestimmte Bereiche auch durch das Sozialamt freigeschaltet werden, beispielsweise für Behördentermine außerhalb von Gera.
Ein zentraler Vorteil dieser Art der finanziellen Unterstützung ist die Verringerung des Missbrauchsrisikos. Bisher war die Kritik oft laut geworden, dass Bargeld nicht für Lebenshaltungskosten hierzulande ausgegeben, sondern ins Ausland transferiert werde. Das bargeldlose System soll dem entgegenwirken und gleichzeitig eine verantwortungsvolle Nutzung der bereitgestellten Mittel fördern.
Kurt Dannenberg hebt die positiven Aspekte des neuen Systems hervor: „Die Einführung der Bezahlkarte ermöglicht es den Menschen, ihre Grundbedürfnisse auf einfache und respektvolle Weise zu decken und fördert gleichzeitig die Selbstbestimmung.“ Diese Maßnahme steht in direktem Zusammenhang mit dem Bestreben der Stadt, mehr Integration zu ermöglichen und die Hilfe für Asylbewerber zu verbessern.
Die Bezahlkarte schützt zudem die Privatsphäre der Empfänger. Dannenberg betont den wichtigen Punkt, dass in Verkaufssituationen nicht erkennbar sein sollte, ob die Zahlung aus staatlicher Unterstützung stammt. „Diesen Aspekt empfinde ich als äußerst wichtig, denn letztlich spielt es in der Verkaufssituation auch keine Rolle, ob die Person staatliche Unterstützung erhält oder nicht“, ergänzt er.
Insgesamt scheint die Stadt Gera mit dieser neuen Regelung einen wichtigen Schritt in der Asylpolitik zu machen und zeigt einen innovativen Umgang mit sozialen Unterstützungsleistungen, wobei die Menschenwürde und Integration stets im Vordergrund stehen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.gera.de.