Inmitten der kürzlich erlebten Energiekrise hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) einen bedeutenden Sieg vor Gericht errungen. Das Landgericht Gera hat entschieden, dass die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH und die Hanwha Q Cells GmbH ihre Kunden nicht ausreichend über Preiserhöhungen und deren Rechte informiert haben. Diese Entwicklung ist wichtig, da viele Bürger durch undurchsichtige Tarifänderungen verunsichert sind.
Von Oktober 2021 bis April 2022 hat der vzbv untersucht, wie verschiedene Energieanbieter die Preissteigerungen kommuniziert haben. Bei dieser Analyse stellte sich heraus, dass zahlreiche Anbieter nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hatten. Besonders auffällig war, dass wichtige Informationen oft nicht deutlich genug vermittelt wurden. Dies führte dazu, dass der vzbv gegen mehrere Unternehmen Klage erhob.
Urteil zur Transparenz von Preiserhöhungen
Die erste Klage erging gegen Hanwha Q Cells. Hier zeigte sich, dass das Unternehmen lediglich alte und neue Preise einander gegenübergestellt hatte, ohne jedoch umfassend zu informieren. In der zweiten Klage, die nun vor dem Landgericht Gera verhandelt wurde, ging es um eine Vielzahl von Kunden, die über das Sonderkündigungsrecht aufgeklärt werden sollten. Das Gericht stellte fest, dass die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck in ihrer Kommunikation irreführende Formulierungen verwendet hatten. Die Hinweise auf das Sonderkündigungsrecht waren so klein gedruckt, dass sie kaum wahrzunehmen waren.
Fabien Tief, Referent im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv, kommentierte das Urteil und betonte die Verpflichtung der Energielieferanten, ihre Kunden klar und verständlich über Änderungen zu informieren. Er hob die Bedeutung dieses Urteils hervor: „Verbraucher müssen eine informierte Entscheidung treffen können – so sieht es das Gesetz vor.“ Das Gerichtsurteil gilt als positives Signal für eine verbraucherfreundlichere Praxis in der Energiebranche.
Das Urteil bezieht sich konkret auf ein Anpassungsschreiben von 2021 und folgte auf vorherige Schritte des vzbv, um sicherzustellen, dass Energieanbieter ihre angebotenen Tarife transparent kommunizieren. Angesichts der erheblichen Preisanstiege in den letzten Jahren war die Klärung dieser rechtlichen Fragen in der Energieversorgung äußerst relevant. Der Streit um die Tarife war kein Einzelfall; im Zuge der globalen Energiekrise hatten viele Unternehmen ihre Preise natüürlich angepasst, jedoch nicht immer transparent über die Gründe informiert.
Hintergrund der Energiekrise
Die Energiekrise wurde stark durch den Ukraine-Krieg beeinflusst, der zu einem Anstieg der Großhandelspreise für Erdgas und Strom führte. Diese Preissteigerungen schlugen sich auch in den Endverbraucherpreisen nieder. Zum Ende des Jahres 2023 hatten sich verschiedene Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung, bekannt als Energiepreisbremsen, ausgegeben, jedoch wurden diese Regelungen zum 31. Dezember 2023 abgeschafft, was zu weiteren Verunsicherungen bei den Verbrauchern führte.
Eine Analyse des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen zeigt, dass im Herbst 2022 deutsche Haushalte bis zu 20 Cent pro Kilowattstunde bezahlten, während neu abgeschlossene Verträge bis zu 40 Cent verlangen konnten. Diese Preisunterschiede und die steigenden Kosten führten dazu, dass viele Haushalte zunehmend unzufrieden waren und bei den Anbietern klagten.
Aktuelle Daten zeigen, dass die Strompreise gegen Ende August 2024 wieder anstiegen, nachdem sie sich zuvor beruhigt hatten. Diese Entwicklungen verdeutlichen die Notwendigkeit für klare Informationen von Seiten der Anbieter. Die Stadtwerke Jena gaben an, bereits während des Verfahrens Maßnahmen ergriffen zu haben, um ihre Kommunikationspraxis zu verbessern und sicherzustellen, dass die Informationen zu den Preisänderungen klar und verständlich sind.
Die Hanwha Q Cells GmbH reagierte bislang nicht auf Anfragen. Es bleibt abzuwarten, wie die Branche auf dieses Urteil reagiert und ob weitere Klagen folgen werden.