Inmitten der aktuellen Herausforderungen der Energiekrise hat sich ein bedeutender Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und Energieanbietern entwickelt. Dieser Konflikt zeigt nicht nur die Unregelmäßigkeiten in der Preistransparenz auf, sondern könnte auch entscheidende Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie Informationen zu Preisänderungen zukünftig kommuniziert werden.
Jüngste Preiserhöhungen bei Strom und Gas haben viele Verbraucher verunsichert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor Gericht gegen zwei Unternehmen geklagt, die nach Ansicht des Verbands gesetzliche Vorschriften zur Information über Preiserhöhungen nicht ausreichend beachtet hatten. Vor dem Landgericht Gera kam es nun zu einem wichtigen Urteil, das aufhorchen lässt.
Transparenz bei Preisänderungen gefordert
Die Preiserhöhungen im Energiesektor, insbesondere jene von Januar bis April 2022, waren nicht für alle Verbraucher nachvollziehbar. Der vzbv untersuchte in diesem Zusammenhang rund 180 Schreiben von mehr als 70 Energieanbietern und stellte fest, dass viele von ihnen grundlegende Informationen über Preisänderungen und die damit verbundenen Rechte der Verbraucher unterschlugen. Als direkte Reaktion auf diese Entdeckungen leitete der vzbv mehrere Unterlassungsverfahren ein.
Zwei konkrete Klagefälle, einer gegen die Hanwha Q Cells GmbH und der andere gegen die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH, wurden in den letzten Monaten verhandelt. In beiden Fällen kritisieren die Verbraucherschützer die mangelhafte Transparenz der Informationen, die die Kunden über ihre Rechte erhielten. So habe Hanwha Q Cells lediglich die alten und neuen Preise gegenübergestellt, ohne die Verbraucher konkret über Möglichkeiten zur Sonderkündigung aufzuklären.
Im Fall der Stadtwerke bekamen die Kunden nicht klar mitgeteilt, dass sie durch die Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht hatten. Der Hinweis darauf war in einem langen Schreiben versteckt und damit nicht leicht nachvollziehbar. Ein Urteil des Landgerichts Gera stellte nun fest, dass die Art und Weise, wie die Unternehmen die Preiserhöhungen kommunizierten, nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.
Fabien Tief, Referent des vzbv, betonte, dass Energielieferanten verpflichtet sind, Kunden klar und verständlich über Änderungen zu informieren. Dies sei entscheidend, damit Verbraucher informierte Entscheidungen treffen können.
Die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck gaben an, dass sie bereits während des Gerichtsverfahrens Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation ergriffen hätten. Man habe seit 2022 neue Preisanpassungsschreiben in Einklang mit den geforderten Transparenzstandards erstellt. Ein Sprecher des Unternehmens wies zudem darauf hin, dass die Informationen über das Sonderkündigungsrecht nicht “versteckt“ waren, sondern, bedingt durch den Inhalt des Dokuments, auf der zweiten Seite platziert wurden.
Es wird deutlich, dass die steigenden Energiepreise, die durch externe Faktoren wie den Ukraine-Krieg verstärkt wurden, auch die Notwendigkeit verdeutlichen, Verbraucherrechte besser zu verteidigen. So haben die hohen Großhandelspreise nicht nur direkte Auswirkungen auf die Energiekosten für Haushalte, sondern auch auf die Verpflichtung von Unternehmen, ihre Preispolitik transparent zu machen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Verbraucher einen klaren Rechtsanspruch auf Transparenz haben. Dieses jüngste Urteil ist ein Signal, dass derartige Praktiken nicht länger toleriert werden und dass Verbraucherzentralen wachsam bleiben, um die Rechte der Verbraucher zu schützen. Der vzbv setzt sich in diesem Sinne weiterhin für eine klarere Kommunikation seitens der Energieanbieter ein, um den Verbrauchern in dieser unsicheren Zeit zu helfen.
– NAG