BremenFrankfurt (Oder)

„Bürgergeld: So können Betroffene gegen Jobcenter-Abweisungen vorgehen“

Experte rät Bürgergeld-Empfängern in Bremen, sich bei mündlichen Ablehnungen des Jobcenters nicht entmutigen zu lassen und einen schriftlichen Bescheid anzufordern, um ihre Ansprüche besser durchsetzen zu können, da viele Bescheide rechtswidrig sind und ein Widerspruch oft zu einer Bewilligung führen kann.

Bremen – Wer auf Unterstützung vom Jobcenter angewiesen ist, kennt die oft abweisenden Antworten der Mitarbeiter nur zu gut. Der Spruch „Das ist nicht möglich“ oder „Das machen wir nicht“ sind Sätze, die man häufig hört. Diese Ablehnung kann frustrierend sein, doch Experten empfehlen, nicht gleich aufzugeben. Ein Ansatz, den Bürgergeld-Empfänger in solchen Fällen verfolgen sollten, ist, sich einen schriftlichen Bescheid über die Ablehnung ausstellen zu lassen. Dies könnte in vielen Fällen entscheidend sein.

Der selbsternannte „Sozialarbeiter aus Leidenschaft“, bekannt als „Sozi(alarbeiter)Simon“, hat sich auf X zu diesem Thema geäußert. Er argumentiert, dass Bürgergeld-Empfänger das Recht haben, eine schriftliche Entscheidung vom Jobcenter zu verlangen, nachdem eine mündliche oder per E-Mail übermittelte Ablehnung erfolgt ist. Von § 33 Abs. 2 S. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB X) sollten sich Betroffene leiten lassen, wenn ihnen eine Leistung verwehrt wird.

Was können Bürgergeld-Empfänger tun?

Simon, der auch Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z ist und auf sozialen Medien wie Twitter aktiv ist, hat ehrgeizige Ziele: Er möchte, dass Betroffene wissen, welche Rechte sie haben. Sein Rat ist klar: Fordern Sie einen schriftlichen Bescheid ein. Viele wissen nicht, dass ein mündlicher Verwaltungsakt innerhalb bestimmter Fristen schriftlich bestätigt werden muss, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.

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Zusätzlich können Bürgergeld-Empfänger das zuständige Jobcenter darüber informieren, dass sie erwägen, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Die Frist dafür beträgt in der Regel einen Monat ab Erhalt des Bescheids. Fehlt jedoch eine Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid, haben Betroffene sogar bis zu zwölf Monate Zeit, um Widerspruch einzulegen, wie das Portal Bürgergeld.org betont.

Interessanterweise zeigen aktuelle Daten der Bundesagentur für Arbeit, dass im Jahr 2023 leicht steigende Widersprüche gegen die Entscheidungen der Jobcenter zu verzeichnen sind, wenngleich viele Einsprüche zurückgewiesen werden. Ein Anwalt bemerkte, dass etwa 50 Prozent der Bürgergeld-Bescheide als rechtswidrig angesehen werden können. Ein Beispiel ist die Auseinandersetzung einer Bürgergeld-Empfängerin aus Frankfurt Oder mit ihrem Jobcenter, die die Problematik verdeutlicht.

Den Kampf für die eigenen Rechte annehmen

Die Forderung nach einem schriftlichen Bescheid kann für Bürgergeld-Empfänger durchaus von Vorteil sein. Sozi(alarbeiter)Simon weist darauf hin, dass eine Ablehnung, die zunächst mündlich oder elektronisch stattfand, durch die schriftliche Anforderung meist nochmal überdacht wird. Diese Herangehensweise kann in manchen Fällen sogar zu einer Bewilligung führen.

Zusätzlich haben Mitarbeiter des Jobcenters Reformbedarf beim Bürgergeld festgestellt. In einer Umfrage gaben 60 Prozent der Befragten an, dass sie eine Erhöhung des Regelsatzes ablehnen. Auch 73 Prozent sprachen sich gegen eine Milderung der Strafen bei Nichteinhaltung von Vorschriften aus. Die Diskussion über die wirtschaftliche Rentabilität eines Jobs für Bürgergeld-Berechtigte wird durch solche Umfragen und Einzelfälle, wie den eines ehemaligen Empfängers, weiter angeheizt.

In Anbetracht all dieser Informationen ist es wichtig, dass Bürgergeld-Empfänger selbst aktiv werden, um ihre Rechte durchzusetzen. Ein „Nein“ vom Jobcenter sollte nicht einfach akzeptiert werden, ohne eine fundierte Antwort zu fordern. Denn wie auch immer die Personaldebatten ausgehen, die bestmögliche Unterstützung bleibt für viele von entscheidender Bedeutung.

– NAG

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