Ein schockierender Vorfall ereignete sich vor über drei Jahren auf Usedom, als ein zweijähriger Junge von einer Seebrücke fiel. Seine Mutter, eine Brandenburgerin, sprang hinterher und verletzte sich dabei schwer. Nun hat das Landgericht Stralsund entschieden, dass die Gemeinde Zinnowitz nicht für die erlittenen Verletzungen der Frau aufkommen muss. Diese Entscheidung hat für großes Aufsehen gesorgt.
Die Mutter hatte nach diesem Vorfall Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 35.000 Euro sowie Schadensersatz von der Gemeinde gefordert und argumentiert, dass die Seebrücke nicht ausreichend sicher sei. Ihrer Meinung nach habe das Geländer, durch das ihr Kind gefallen sei, nicht den Sicherheitsstandard erfüllt, den man von einem Spielplatz erwarten würde. Doch das Gericht wies diese Forderungen zurück.
Die Entscheidung des Gerichts
In der Urteilsbegründung wurde erläutert, dass die Seebrücke den geltenden Bauvorschriften entspreche und ausreichend Schutz biete. Das Gericht stellte fest, dass Eltern in der Verantwortung stehen, ihre Kleinkinder im Blick zu behalten. Es wurde hervorgehoben, dass die Seebrücke nicht so gestaltet sein muss, dass sie jeden unerwarteten Sturz von Kindern verhindern kann, die möglicherweise risikobehaftet spielen.
In diesem spezifischen Fall fiel der Junge, als seine Mutter sich zum Fotografieren hinunterbückte. Die Mutter war während des Sturzes ihres Kindes nicht in der Lage, sofort zu reagieren und sprang hinterher, was zu ihrem eigenen schweren Beinbruch führte. Die Richter begründeten, dass die Gefahr des Herunterfallens für aufmerksame Eltern offensichtlich erkennbar sei. Zudem wurde festgestellt, dass auch die Mutter nicht damit gerechnet hatte, dass ihr Kind genau an der Randstelle des Geländers spielen würde, was zu dem Unfall führte.
Die Seebrücke, die schon über 30 Jahre alt ist, hat in der vergangenen Zeit zahlreichen Prüfungen standgehalten und erfüllt die Sicherheitsanforderungen, die für solche Bauwerke gelten. Den Aussagen der Richter zufolge ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich auf einer Seebrücke, die an einem touristisch frequentierten Ort wie Usedom liegt, Kinder manchmal über das Geländer lehnen, um einen Blick auf das Wasser zu werfen.
Durch den Sprung in das flache Wasser war die Mutter nicht nur verletzt, sondern leidet seither unter den Folgen und benötigt Physiotherapie. Trotz ihrer Verletzungen zeigt sich die Entscheidung des Gerichts recht eindeutig, indem es die Verantwortlichkeit auf die Eltern überträgt. Die Mutter muss nun die Gerichtskosten tragen, während das Urteil noch anfechtbar bleibt. Weitere Details zu diesem besonderen Fall sind in einem aktuellen Bericht auf www.blick.de zu finden.