In der Hohen Rhön ereignete sich ein bemerkenswerter Vorfall, der zu intensiven Diskussionen und Unsicherheiten führte. In der Nacht zum 28. August wurde ein Wolf unter einer vom Regierungspräsidium Unterfranken erteilten Ausnahmegenehmigung getötet. Dieser Abschuss war der erste seiner Art in Bayern seit über einem Jahrhundert, genauer gesagt seit 142 Jahren. Die Genehmigung zielte auf die Wölfin mit der genetischen Kennung GW3092f ab, welche zuvor für mehrere Angriffe auf Nutztiere verantwortlich gemacht wurde.
Unerwartet wurde jedoch ein anderes Tier, nämlich die Wölfin mit der Kennung GW4174f aus dem Rudel Wildflecken, geschossen. Diese Entscheidung führte zu einem Sturm der Entrüstung und einer Vielzahl von Kommentaren in der Öffentlichkeit. Besonders brisant: Trotz der Genehmigung war weder die gesuchte Wölfin noch das getötete Tier für einen jüngsten Schafriss verantwortlich, der am 26. August stattfand.
Die Hintergründe des Abschusses
Der Schwerpunkt der Diskussion dreht sich um die ursprüngliche Abschussgenehmigung, die am 1. August 2024 erteilt wurde. Diese Genehmigung hatte zum Ziel, einen Wolf aus dem Rudel „Hohe Rhön“ zu entnehmen, um die Population unter Kontrolle zu halten und vor weiteren Rissen zu schützen. Laut dem Senckenberg Zentrum für Wildgenetik war die genannte Problemwölfin GW3092f diejenige, die für die meisten Angriffe auf Nutztiere in der Region verantwortlich gemacht wurde.
Die Genehmigung war zeitlich begrenzt und galt bis zum 31. August. Die Regierung gab an, dass der Abschuss bereits vor Ablauf dieser Frist „erledigt“ war, da ein Tier getötet wurde. Kritiker bemängeln jedoch, dass der Abschuss eines anderen, unauffälligen Tieres nicht dem ursprünglichen Ziel der Maßnahme entsprach.
Am 26. August wurde zudem ein bekannter Schafriss gemeldet, bei dem sechs Schafe getötet und vier verletzt wurden. Der Verursacher des Vorfalls war jedoch ein männlicher Wolf mit der Kennung GW3519m, der ein Partner der Problemwölfin ist und zum Rudel „Hohe Rhön“ gehört. Die Regierung stellte fest, dass die Entscheidungsfindung zur Abschussgenehmigung unabhängig von diesem Vorfall war.
Die Gründe für den Schafriss führten erneut zu Fragen. Es gab Untersuchungen, die ergaben, dass die Schafe und Ziegen möglicherweise durch einen panischen Zustand infolge der Wolfbeobachtungen den Herdenschutzzaun durchbrachen und die Risse folgten.
Zukünftige Maßnahmen und Reaktionen
Auf die Frage, ob es in naher Zukunft langfristige oder neue Abschussgenehmigungen geben wird, teilt die Regierung mit, dass hierfür alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt sein müssen. Dazu gehört die Prognose eines erheblichen wirtschaftlichen Schadens sowie die Stützung, dass eine Entnahme nicht zu einem negativen Zustand der Wolfspopulation führen würde. Aktuell sind diese Kriterien nicht gegeben, aber jeder neue Riss wird weiterhin genauestens untersucht.
Die Reaktionen auf den Abschuss sind vielschichtig. Der Bund Naturschutz kritisierte, dass es keine transparenten Informationen zu den Vorgängen gegeben hätte. Insbesondere, weil man sich prinzipiell nicht gegen das Vorhaben einer kontrollierten Entnahme ausgesprochen hatte, sei der Ablauf fragwürdig. Zudem wurde ein Vorschlag zur Professionalisierung der Jägerschaft geäußert, um eine zielgerichtetere Entnahme von Problemwölfen zu ermöglichen. Dieser Vorschlag fand in Bayern allerdings bisher wenig Resonanz.
Die Tierschutzorganisation „Wolfsschutz Deutschland“ und die Organisation Peta haben Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eingereicht. Diese rechtlichen Schritte werfen zusätzliches Licht auf die Kontroversen, die sich um den Umgang mit Wölfen in Bayern entsponnen haben. Bislang liegen der Behörde sowie dem Landratsamt keine Meldungen über diese Anzeigen vor.
Die weitere Entwicklung der Wolfsbestände in der Region bleibt abzuwarten, nachdem die Diskussionen über die Abschussgenehmigung und deren Durchführung ins Schlingern geraten sind. Die Situation um die Problemwölfin GW3092f bleibt unklar, vergangene Sichtungen standen hinterfragend zur Debatte, was die Behörde dazu veranlasste, die Öffentlichkeitsarbeit zu verstärken.