Die Trinkwasserversorgung im Schlechinger Ortsteil Achberg steht unter kritischer Beobachtung. Das Landratsamt Traunstein hat alarmiert reagiert, nachdem festgestellt wurde, dass die bestehenden Regelungen für die Wasserversorgung nicht mehr eingehalten werden. Angesichts des nachgewiesenen Vorhandenseins von Fäkalkeimen im Rohwasser muss das Trinkwasser momentan gechlort werden, was die Auflagen des Infektionsschutzgesetzes verletzt.
Die Unsicherheit über die Trinkwasserqualität hat nun zu einer dringlichen Forderung des Gesundheitsamts geführt. Der örtliche Wasserbeschaffungs-Verband ist aufgefordert, schnellstmöglich ein Sanierungskonzept vorzulegen, um die sichere Wasserversorgung der Bürger zu gewährleisten. Ohne Maßnahmen drohen dem Verband Zwangsmittel als Druckmittel zur Umsetzung dieser Vorgaben.
Klage bringt Planungen ins Stocken
Im Mai 2022 beschloss der Wasserbeschaffungsverband, sich an die Wasserversorgung der Gemeinde Schleching anzuschließen, was bedeutete, dass der Verband aufgelöst werden müsste. Diese Maßnahme wurde im Mai 2024 genehmigt, jedoch stellte ein Bürger aus Achberg fristgerecht Klage gegen diesen Beschluss ein. Diese rechtlichen Auseinandersetzungen führen dazu, dass alle Planungen gegenwärtig gestoppt werden müssen, bis eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt.
Die Zeitspanne für die rechtlichen Verfahren ist lang und kann bis zu sieben Jahre in Anspruch nehmen, was die kritische Situation der Wasserversorgung weiter verschärft. Das Landratsamt hat jedoch unterstrichen, dass der Zustand der Trinkwasserversorgung nicht länger hinnehmbar ist. Der Verband muss bis Ende September eine Lösung präsentieren.
Vorgeschlagene Lösungen und finanzielle Herausforderungen
Die Behörde schlug zwei mögliche Ansätze zur Sanierung vor: Entweder eine Anbindung an eine sichere Trinkwasserversorgungsanlage bis Ende 2025 – eine Option, die unter den aktuellen Umständen kaum umsetzbar ist – oder die Aufbereitung des Wassers aus den bestehenden Quellensystemen. Letztere Option würde eine umfassende zweistufige Filtration und UV-Desinfektion erfordern, mit einem festgelegten Termin bis zum 31. Dezember 2024 für die Umsetzung.
Die Versammlung des Wasserbeschaffungsverbands, geleitet von Martin Plenk, betonte die Notwendigkeit, den Anordnungen des Landratsamtes Folge zu leisten, um Zwangsmittel zu vermeiden. Allerdings bringt die Umsetzung der vorgeschlagenen Schritte auch finanzielle Belastungen mit sich, die von den Bürgern getragen werden müssen. Plenk erläuterte, dass drei entscheidende Schritte notwendig sind: eine Machbarkeitsstudie, eine Entwurfsplanung und die Ausschreibung der notwendigen Bauarbeiten.
In der Versammlung wurde ebenfalls die finanzielle Lage des Wasserbeschaffungsverbands angesprochen. Der Verband hat Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 24.000 Euro, und zur Deckung dieser Schulden sollen Sonderbeiträge erhoben werden. Die Mitglieder stimmten für eine Einmalzahlung von 400 Euro sowie einen weiteren Sonderbeitrag von 500 Euro für das Jahr 2024.
Des Weiteren wurde entschieden, die Grundgebühr von 120 auf 220 Euro zu erhöhen sowie den Verbrauchspreis pro Kubikmeter Wasser auf 1,78 Euro anzuheben. Diese Maßnahmen wurden mit überwältigender Mehrheit angenommen, wobei nur eine Gegenstimme registriert wurde.
Am Ende der Versammlung trug Bürgermeister Josef Loferer dazu bei, die Diskussion zu besänftigen, indem er die hervorragende Arbeit des Geschäftsführers Martin Plenk lobte und um mehr Respekt für die geleisteten Arbeiten bat. Dies fand Anklang bei den Anwesenden und unterstrich die Notwendigkeit gewissermaßen einheitlicher Anstrengungen, um die Probleme der Wasserversorgung zu lösen.
– NAG