In Krailling beobachten die Anwohner am Mitterweg mit Verwunderung, dass mehrere geförderte Wohnungen des Verbands Wohnen zeitweise leerstehen. Dieser Verband, der über 2500 Wohnungen in einigen Städten rund um den Starnberger See verwaltet, könnte eigentlich dazu beitragen, die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen, besonders in Zeiten, in denen bezahlbarer Wohnraum heiß begehrt ist. Die steigende Nachfrage ist besonders für anerkannte Flüchtlinge enorm, die ohne geeignete Wohnungen dastehen.
Der Verband Wohnen im Kreis Starnberg betreut ein breites Spektrum an Immobilien, doch in den letzten Wochen fielen den Nachbarn am Mitterweg bis zu vier leerstehende Wohnungen auf. Auf der offiziellen Webseite des Verbands sind diese Wohnungen nicht aufgeführt, was die Anwohner zusätzlich irritiert. In Anbetracht der generell angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt und der Notwendigkeit, geförderte Wohnungen zu belegen, scheint dies ein unerklärliches Phänomen.
Belegungsprozess und rechtliche Rahmenbedingungen
Auf eine Anfrage von Unser Würmtal äußerte sich Florian Hess, der Leiter der Wohnungsverwaltung, zu den Hintergründen der Leerstände. Ihm zufolge werden viele der Wohnungen nur an Menschen vergeben, die bestimmte Kriterien erfüllen, die im Förderbescheid festgelegt sind, wie etwa Einkommensgrenzen oder Personenzahl. Diese Regelungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Wohnungen den Bedürftigen zur Verfügung stehen. Aktuell gibt es am Mitterweg zwei verfügbare Wohnungen, von denen eine fast vermietet ist, während über die andere noch Gespräche mit der Gemeinde und dem Landratsamt geführt werden.
Die Gemeinde Krailling spielt eine wichtige Rolle im Belegungsprozess. Hauptamtsleiterin Sandra Sona erklärte, dass der Verband Wohnen regelmäßig Vorschläge erhält, wenn Wohnungen frei werden, und fügte hinzu, dass sie auch mitteilen, wenn keine geeigneten Bewerber zur Verfügung stehen. Dies ist eine wichtige Koordination, um sicherzustellen, dass geförderte Wohnungen so schnell wie möglich wieder belegt werden.
Die Pressesprecherin des Landratsamtes, Barbara Beck, erklärte, warum Flüchtlinge in diesen geförderten Wohnungen nicht untergebracht werden können. Da es sich um Wohnraum handelt, der nach dem Gesetz über soziale Wohnraumförderung gefördert wurde, dürfen diese nur an Antragsteller mit einem Wohnberechtigungsschein vergeben werden. Im Landkreis Starnberg gibt es viele Menschen, die einen solchen Schein haben, jedoch sind anscheinend nicht genügend geeignete Kandidaten für die Kraillinger Wohnungen vorhanden.
Hess bestätigte diese Informationen, indem er darauf hinwies, dass die Belegungsrechte für geförderte Wohnungen einzig bei den Gemeinden und dem Landratsamt liegen. Daher finden sich auf der Webseite des Verbands Wohnen nur Angebote ohne Belegungsbindung. Temporäre Leerstände von etwa 1,7 % kommen immer mal wieder vor, meist jedoch nur für kurze Zeit, bis Erneuerungen abgeschlossen sind oder der Belegungsprozess durch rechtliche Hürden verzögert wird.
Die Situation weckt die Neugier der Anwohner. Bereits vor der Urlaubszeit hatten sie die Leerstände bemerkt und hoffen, dass bald jemand die Möglichkeit erhält, eine der angebotenen Wohnungen zu beziehen. Angesichts der anhaltenden Suche nach bezahlbarem Wohnraum bleibt der Verband Wohnen gefordert, zügig Lösungen zu finden.
Redaktion Unser Würmtal / jh
– NAG