Am 12. August 2024 fand eine aufsehenerregende Gerichtsverhandlung im tribunal judiciaire von Saint-Nazaire in Loire-Atlantique statt. Ein Mann, der erst kürzlich aus dem Gefängnis entlassen wurde, sah sich schweren Vorwürfen des Harcèlement (französisch für Belästigung) gegenüber. In nur drei Monaten soll er mehr als 800 Anrufe und etwa 40 E-Mails an seine Ex-Partnerin gerichtet haben. Der Fall wirft ein grelles Licht auf die Themen Missbrauch und die Herausforderungen, mit denen Opfer von Belästigung konfrontiert sind.
Der Angeklagte, ein ungefähr vierzigjähriger Mann, gab vor Gericht zu, dass er die Vorwürfe gegen ihn anerkennt. „Sie kam nach meiner Entlassung aus dem Gefängnis zu mir, und dann ging alles sehr schnell“, erklärte er. Er befand sich zuvor in Haft wegen ähnlicher Delikte. Der Gerichtsprozess war ein Schritt zur Rechenschaft, den die Präsidentin des Gerichts im Hinblick auf die vorliegenden Beweise und das Verhalten des Angeklagten als notwendig erachtete.
Das Verhalten des Angeklagten
Obwohl die Ex-Partnerin wiederholt bei der Polizei Anzeige erstattete und ihm eine Kontaktverbotsverfügung auferlegt wurde, ging das Verhalten des Mannes ungestört weiter. Er folgte ihr nach Hause, rief sie an und schickte E-Mails. Zudem verbreitete er intime Fotos seiner Ex-Partnerin über soziale Netzwerke. „Ich bin am Ende. Ich habe ihn angefleht, mich in Ruhe zu lassen. Ich habe sogar meine Arbeitsstelle gewechselt, um ihm zu entkommen, aber er hat mich trotzdem gefunden“, schilderte die junge Frau ihre verzweifelte Lage.
Sobald der Angeklagte kontaktversuchte, blockierte sie seine Nummer, allerdings gaben ihm zahlreiche SIM-Karten die Möglichkeit, die Belästigung fortzusetzen. „Er hatte acht unterschiedliche Telefonnummern“, berichtete die Frau und zeigte damit auf die Hartnäckigkeit ihres Peinigers.
Die Reaktion im Gericht und die Strafe
Die Reaktion des Angeklagten auf seine Taten weckte jedoch die Besorgnis des Gerichts. Er erklärte, dass seine übertriebene Kontaktaufnahme Folge seiner komplizierten Gefühle war: „Ich bin verliebt und bekam keine Antwort.“ Diese Aussage, so die Staatsanwältin und die Verteidigerin der Opfer, sei ein klassischer Fall von Täter-Opfer-Umkehr, bei dem er sich selbst in die Rolle des Opfers versetzte. „Alles ist die Schuld von Madame“, zischte die Staatsanwältin und stellte fest, dass er sein Verhalten nicht reflektiert.
Er gestand ein, dass er Hilfe benötige. „Selbst ich verstehe mein Verhalten nicht. Natürlich würde ich gerne wieder normal leben. Vor meinem Gefängnisaufenthalt hatte ich Arbeit, meine Tochter und mein Boxtraining. Ich habe alles verloren“, fügte er hinzu, was die Komplexität seines Charakters und den inneren Konflikt, dem er sich gegenübersah, verdeutlichte.
Schließlich entschied das Gericht, den Mann zu 30 Monaten Haft zu verurteilen, davon sechs Monate auf Bewährung, wobei die vorherige Bewährungsstrafe aufgehoben wurde. Er musste auch einen elektrischen Überwachungsarmband tragen und ihm wurde die Kontaktaufnahme mit der Betroffenen sowie die Annäherung an ihren Wohnort und Arbeitsplatz untersagt.
Die Strafen, die in Fällen von Belästigung verhängt werden, sind von entscheidender Bedeutung, um ein starkes Zeichen gegen Missbrauch und Gewalt in Beziehungen zu setzen. Solche Maßnahmen können auch dazu beitragen, frühere Verhaltensmuster zu ändern und helfen, betroffenen Personen Sicherheit und Frieden zurückzugeben.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Maßnahmen gegen Stalking
In Frankreich sind Gesetzgebung und Maßnahmen gegen Stalking und häusliche Gewalt in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus gerückt. Das Gesetz über die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wurde 2019 verabschiedet und hat dazu geführt, dass bei Stalking härtere Strafen verhängt werden können. Personen, die wegen Stalking verurteilt werden, können mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren rechnen und müssen sich zusätzlichen Auflagen stellen, wie etwa psychologischen Behandlungen oder Wohnungsverboten.
Eines der Ziele dieser Gesetzgebung ist es, den Opfern von Stalking und häuslicher Gewalt mehr Schutz zu bieten. So können Gerichte beispielsweise „anti-rapprochement“ Armbänder anordnen, um den Kontakt zwischen dem Täter und dem Opfer zu überwachen und zu kontrollieren. Diese Technologien sind darauf ausgelegt, Betroffene zu schützen und die Wahrscheinlichkeit von weiteren Übergriffen zu verringern.
Psychosoziale Auswirkungen auf die Betroffenen
Stalking hat tiefgreifende psychosoziale Auswirkungen auf die Opfer. Diese reichen von Angstzuständen über Depressionen bis hin zu posttraumatischen Stressstörungen. Eine Studie des französischen Instituts für soziale und wirtschaftliche Forschung hat gezeigt, dass etwa 40 % der Opfer von Stalking an ernsthaften psychischen Erkrankungen leiden, die oft in der Folge der wiederholten Belästigungen auftreten.
Die ständige Bedrohung, nicht zu wissen, wann oder wie der Täter wieder zuschlagen könnte, erzeugt einen Zustand permanenter Unsicherheit. Viele Opfer ziehen sich sozial zurück und haben Schwierigkeiten, ihren Alltag zu bewältigen. Unterstützung durch Fachleute wie Psychologen oder soziale Dienste ist für Betroffene unerlässlich, um die Folgen des Stalkings zu verarbeiten und gegebenenfalls neue Lebensperspektiven zu entwickeln.
Statistische Daten zu Stalking und Gewalt gegenüber Frauen in Frankreich
Laut dem nationalen Institut für Statistik und wirtschaftliche Studien (INSEE) wurden in den letzten Jahren alarmierende Zahlen in Bezug auf Stalking und häusliche Gewalt in Frankreich erfasst. Im Jahr 2021 meldeten über 210.000 Frauen, Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren Partner zu sein. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass rund 23 % der Frauen in ihrem Leben mindestens einmal Stalking erfahren haben.
Diese Statistiken verdeutlichen die Dringlichkeit, mit der Gesellschaft und Gesetzgeber dieser Problematik begegnen müssen. Jedes Jahr werden Millionen von Euros in Präventionskampagnen investiert, um das Bewusstsein für die Gefahren von Stalking zu schärfen und Betroffenen Hilfestellungen zu bieten.
– NAG