München

Lehmanns Kettensägen-Prozess: Thriller am Starnberger See beginnt erneut!

Der skurrile Kettensägen-Prozess gegen Ex-Nationalkeeper Jens Lehmann geht am Freitag in München in die nächste Runde, nachdem er wegen Sachbeschädigung und Beleidigung durch das Amtsgericht Starnberg zu einer Rekordstrafe von 420.000 Euro verurteilt wurde – das Urteil könnte am 11. Oktober fallen!

Der Prozess gegen den ehemaligen Nationaltorwart Jens Lehmann, der für seine skurrilen Eskapaden bekannt ist, geht in die nächste Runde. Am Freitag um 9.30 Uhr findet am Landgericht München II ein Berufungsverfahren statt. Der Vorfall, der zu diesem beeindruckenden, aber auch bizarren Prozess geführt hat, geschah rund um die Starnberger See-Region, wo Lehmann in der Garage seines Nachbarn mit einer Kettensäge aktiv wurde – ein Vorfall, der sowohl für Aufregung als auch für reichlich öffentliche Diskussionen sorgte. Verhandlungstage sind auf vier angesetzt, wobei das Urteil möglicherweise bereits am 11. Oktober fallen könnte.

Lehmann wird konkret vorgeworfen, einen Dachbalken des Nachbarn, als er mit der Kettensäge hantierte, beschädigt zu haben. Bereits am 22. Dezember des vergangenen Jahres sprach das Amtsgericht Starnberg ein Urteil gegen ihn, das eine beachtliche Geldstrafe von 210 Tagessätzen à 2000 Euro, also insgesamt 420.000 Euro, nach sich zog. Unter den Anklagepunkten befand sich neben der Sachbeschädigung auch die Beleidigung von Polizeibeamten und versuchter Betrug.

Richterliche Einschätzungen und Aussagen

Ihre Einschätzung als Richterin war eindeutig: Tanja Walter bezeichnete Lehmann als jemanden, der sich „durchgängig als Opfer der Justiz“ präsentiert habe. Dennoch sah sie ihn nicht als Opfer, sondern als Täter. Ihre Begründung ging von seiner Strategie, bei Verhandlungen auf Erinnerungslücken zu pochen und von Rufmord zu sprechen, hinweg. „Der Einzige, der sich rufschädigend seiner eigenen Person gegenüber verhalten hat, ist der Angeklagte selbst“, stellte die Richterin klar. Sie sah von einer Freiheitsstrafe ab und beschloss lediglich, eine Geldstrafe aufzuerlegen.

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In der ersten Verhandlung hatte die Staatsanwaltschaft hingegen eine Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert, zusammen mit einer Geldauflage von 216.000 Euro. Der Staatsanwalt Stefan Kreutzer entblößte sich nicht, mit ironischen Worten zu konstatieren: „Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden“, um das absurde Bild zu untermauern, das sich aus Lehmanns Handlungen ergibt. Die Verteidigung des viel diskutierten WM-Helden von 2006 wollte hingegen einen Freispruch für die Vorwürfe der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs und rief für den Vorwurf der Beleidigung von Polizisten eine mildere Geldstrafe von 50 Tagessätzen von weniger als 500 Euro auf.

Interessanterweise haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Lehmann Berufung gegen das Urteil eingelegt, was bedeutet, dass dieses noch nicht rechtskräftig ist.

Solche Vorfälle verdeutlichen, wie schnell das öffentliche Interesse an Themen in Social Media und der allgemeinen Berichterstattung wächst, insbesondere wenn es um prominente Persönlichkeiten wie Jens Lehmann geht. Diese Kombination aus Sport, rechtlichen Herausforderungen und skurrilen Verhaltensweisen macht die Situation sowohl für Fans als auch für Mittelmäßige Bürger bemerkenswert.

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Details zu den laufenden Verhandlungen und ihrer Entwicklung können bei www.traunsteiner-tagblatt.de verfolgt werden.

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