Der Fall rund um das vermeintliche Entführungsopfer Steve Amoussou hat in den letzten Tagen in Benin für Aufregung gesorgt. Die Cour de Répression des Infractions Economiques et du Terrorisme (Criet) hat am Dienstag, dem 3. September 2024, vor der Durchführung des erwarteten Prozesses gegen Amoussou am 7. Oktober, gegen zwei der mutmaßlichen Entführer, schwerwiegende Anklagen erhoben.
Eingeladen zur Verhandlung, die sich mit der in Togo erfolgten Entführung befasst, standen insgesamt drei Personen auf der Anklagebank: Ouanilo MEDEGAN FAGLA, Jimmy GANDAHO und Géraud GBAGUIDI. Ihnen wird vorgeworfen, Steve Amoussou illegal festgehalten zu haben. Die Vorwürfe gegen MEDEGAN FAGLA wurden im Verlauf des Verfahrens vom Staatsanwalt als unbegründet angesehen; der Richter Mario METONNOU forderte daher seine Freisprechung.
Die Anklage
Die Anklage gegen Jimmy Gandaho ist besonders schwerwiegend. Ihm wird vorgeworfen, Amoussou ohne rechtliche Grundlage von Togo nach Benin transportiert zu haben. Im Fokus stehen angebliche betrügerische Aktivitäten in Höhe von 10 Millionen Franc CFA, die als Hauptgrund für die illegale Festnahme galten. Nach Ansicht des Justizsystems ist Gandaho der Hauptverantwortliche für die strafbare Handlung.
Die Ermittlungen haben ergeben, dass Géraud GBAGUIDI ebenfalls an den Unrechtshandlungen beteiligt war. Der Richter forderte eine Haftstrafe von 24 Monaten für GANDAHO als Haupttäter und 18 Monate für GBAGUIDI. Diese Maßnahmen sollen als abschreckende Signalwirkung auffassen werden, um derartige Straftaten in Zukunft zu verhindern.
Der gesamte Fall wirft Fragen über die Rechtslage und Sicherheitsbedingungen in der Region auf und rückt die Praktiken des organisierten Verbrechens in den Fokus der Aufmerksamkeit. Die Tatsache, dass eine so große Summe als Motivation für die vermeintliche Entführung diente, wirft auch Bedenken hinsichtlich von derartigen kriminellen Machenschaften und deren Bekämpfung auf.
Die bevorstehende Verhandlung im Oktober könnte zusätzliche Aufschlüsse über die Hintergründe und die Verantwortlichkeiten in diesem Fall bringen. Die Rechtslage in der Region und der Umgang mit Verbrechen im Zusammenhang mit Terrorismus und Wirtschaftskriminalität stehen nunmehr im Mittelpunkt der Debatte und der öffentlichen Wahrnehmung.
– NAG