Der bayerische Jagdminister Hubert Aiwanger hat kürzlich in München die neue Verordnung für den Umgang mit Fischottern vorgestellt, die er als bedeutende Herausforderung für die Jägerschaft betrachtet. Bei einem Treffen mit dem Bayerischen Jagdverband betonte er, dass er dieser Thematik mit „großer Freude“ entgegenblicke. Allerdings stehen noch einige Details zur Umsetzung der Regelungen aus.
Ursprünglich war eine Landesversammlung des Jagdverbandes angesetzt, jedoch wurde diese kurzfristig abgesagt. Ein Teil der Einladungen war von der Post nicht rechtzeitig zugestellt worden. Stattdessen fand ein offener Austausch mit dem Minister statt, wobei man nun aktiv nach einem neuen Termin für die Versammlung sucht.
Der Fischotter in der Kritik
Die Ausbreitung des streng geschützten Fischotters sorgt in der Teich- und Fischereiwirtschaft für ernsthafte Sorgen um die Existenz. Aiwanger erklärte, dass eine erste Verordnung, die die Tötung des Raubtiers unter bestimmten Bedingungen erlaubte, von Naturschutzorganisationen rechtlich angefochten wurde, was zu einer erheblichen Verzögerung in der Gesetzgebung führte. Die neue Verordnung tritt nun seit Mitte August in Kraft.
Ein zentraler Punkt dieser Regelung betrifft die Frage, in welchen Fällen ein Fischotter getötet werden darf. Bei Schäden in Teichen wird ein zuständiger Fischotterbeauftragter der Unteren Naturschutzbehörde prüfen, ob der Teich durch einen Zaun geschützt werden kann. Sollte ein solcher Schutz nicht möglich sein, kann eine Erlaubnis zur Entnahme des Fisches erteilt werden. Darüber hinaus sind die Oberen Naturschutzbehörden verantwortlich für die Festlegung von Quoten, wie viele Exemplare in bestimmten Gebieten erlegt werden dürfen.
Aiwanger machte deutlich, dass es nicht praktikabel sei, Teichwirten Entschädigungen zu zahlen, um neue Fische nachzusetzen, da dies die Fischotter letztendlich nur mit Nahrung versorgen würde. Er hat auch den Landesbund für Vogelschutz (LBV) um Unterstützung und Verständnis bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen geworben. Der Fischotter stelle nicht nur eine Bedrohung für die Teichwirte dar, sondern auch für verschiedene Fischarten sowie für Muscheln, Wasserschildkröten und Wasservögel.
Die Situation ist angespannt, da die Maßnahmen, die zur Regulierung des Fischotterbestands eingeführt wurden, sowohl die Interessen der Jäger als auch die der Naturschutzverbände berücksichtigen müssen. Aiwanger ruft insbesondere Naturschutzgruppen dazu auf, diesen neuen Weg gemeinsam zu beschreiten. Für eine genauere Analyse der Herausforderungen und der laufenden Diskussionen in diesem Themenbereich ist ein Blick auf die Entwicklungen in der Teichwirtschaft unerlässlich, da die Interaktion zwischen Naturschutz und wirtschaftlichen Interessen dabei eine zentrale Rolle spielt.
Weitere Informationen zu den Details der neuen Fischotter-Verordnung und deren Auswirkungen sind in einem umfassenden Bericht bei www.onetz.de nachzulesen.