Über drei Jahrzehnte nach dem tragischen gewaltsamen Tod eines 13-jährigen Mädchens in Franken hat am Landgericht Würzburg ein bedeutsamer Prozess begonnen. In einem Fall, der nicht nur die Familien von Opfern, sondern auch die Gemeinschaft tief erschütterte, wird einem 47-jährigen Mann Mord vorgeworfen. Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Taten erst 17 Jahre alt und bestreitet die Vorwürfe vehement.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die Schülerin Sabine kurz vor Weihnachten 1993 in Karlstadt (Landkreis Main-Spessart) ermordet zu haben. Trotz der langen Zeitspanne, die seit dem gewaltsamen Vorfall vergangen ist, hat die Ermittlungsarbeit der Polizei 2021 neue Wendungen gebracht. Dank moderner DNA-Analysen und gewissenhafter Durchsuchungen konnten die Ermittler schließlich einen Verdächtigen festnehmen, der jedoch nur kurze Zeit später wieder auf freien Fuß gesetzt wurde.
Der Fall und die Entdeckung der Leiche
Sabine verschwand am 15. Dezember 1993, und zwei Tage später, als die Hoffnung der Angehörigen schwand, wurde ihre Leiche in einer Güllegrube auf einem Bauernhof im Stadtteil Wiesenfeld entdeckt. Entsetzten bereitete nicht nur die Entdeckung selbst, sondern auch die Art und Weise, wie der Körper verborgen wurde – die Grube war durch einen massiven Betondeckel verschlossen.
Das genaue Mordmotiv sowie die Todesursache bleiben bislang unklar. Die Ermittler sprechen lediglich von „massiver Gewalteinwirkung“, und im Kontext des Verfahrens konnten keine weiteren Details über die Umstände zum Tod des Mädchens bekanntgeben werden. Diese Ungewissheit steigert sowohl das öffentliche Interesse als auch die Tragik des Falls.
Für den Prozess sind bis Ende Januar nächsten Jahres insgesamt 36 Verhandlungstage angesetzt. Ein weiteres bemerkenswertes Merkmal des Verfahrens ist, dass es aufgrund des jugendlichen Alters des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat ohne Öffentlichkeit durchgeführt wird. Dies wirft Fragen zur Transparenz des Verfahrens auf, insbesondere wenn man bedenkt, dass der Angeklagte mittlerweile erwachsen und 47 Jahre alt ist.
Die lange Wartezeit auf Gerechtigkeit, kombiniert mit einem dramatischen Wiederaufleben des Falls durch moderne kriminaltechnische Methoden, stellt einen wesentlichen Aspekt des Prozesses dar. Er zeigt, dass selbst nach vielen Jahren und trotz der Verjährung einiger Straftaten, das Streben nach Wahrheit und Gerechtigkeit unvermindert fortgesetzt wird. Die Entwicklungen in diesem Prozess dürften die Menschen in der Region sowie darüber hinaus weiterhin in Atem halten.
– NAG