Am 20. Juni erlebte die Stadt am Bodensee ein unglückliches Kapitel im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten der Abiturienten. Hupende Autos fuhren durch die Straßen. Auf einigen dieser Fahrzeuge prangerten beleidigende und obszöne Aufschriften, die sich gegen die Schulleiterin des Bodensee-Gymnasiums, Jutta Merwald, richteten. Merwald selbst schilderte, dass sie von der Polizei darüber informiert wurde und die Möglichkeit erhielt, Strafanzeige zu erstatten.
Wie sich herausstellte, übernahm das Ministerium für Unterricht und Kultus die Angelegenheit, wie Christian Lindstedt, Sprecher der Polizei, bestätigte. In der Folge wurde am 13. August eine Anzeige bei der Polizei eingereicht. Nur einen Tag später landete sie bei der Staatsanwaltschaft Kempten. Die Täter waren zunächst unbekannt, jedoch ergaben die Ermittlungen, dass mittlerweile ein Täter identifiziert werden konnte.
Hintergründe zu den Ermittlungen
Nach Informationen der Staatsanwältin und stellvertretenden Pressesprecherin Katarina Klokocka sind insgesamt zehn Autos an dem Vorfall beteiligt gewesen. Beleidigende Worte fanden sich allerdings nur auf zwei bis drei Fahrzeugen. Da weitere Beteiligte jedoch unbekannt bleiben, setzen die Ermittlungen fort. Die Polizei ist aktiv damit beschäftigt, Zeugen zu befragen und Besitzer der betreffenden Autos ausfindig zu machen.
Bei Klärung der Verantwortlichkeit stellt sich die Frage, welche Folgen die betroffenen ehemaligen Schüler zu erwarten haben. Aufgrund ihres jungen Alters fällt dies unter das Jugendrecht, das neben einer Anklage am Jugendgericht auch weitere Sanktionsmöglichkeiten vorsieht. Klokocka wies jedoch darauf hin, dass eine endgültige Entscheidung über die Sachbehandlung noch nicht getroffen wurde.
Reaktionen des Kultusministeriums
Das Kultusministerium äußerte sich zurückhaltend und verwies auf die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte der betroffenen Personen. Grundsätzlich sei es so, dass der Dienstherr unabhängig von den Betroffenen einen Strafantrag stellen kann, wenn Amtsträger beleidigt werden. Carolin Schackert, stellvertretende Pressesprecherin des Kultusministeriums, erklärte, dies geschieht, um das Ansehen der Dienststelle zu wahren.
Die Entscheidung, tatsächlich einen Strafantrag zu stellen, wird stets nach der Verhältnismäßigkeit geprüft. Besonders in Fällen öffentlicher Beleidigungen oder verletzender Äußerungen wird ein solcher Schritt als dringlich erachtet. Klokocka betonte, dass es in der Vergangenheit zwar schon zu Anzeigen kam, jedoch keine Statistiken dafür geführt würden.In einem Artikel von www.schwaebische.de wird aufgeführt, dass die Schulleiterin die Geschädigte war, was zu dieser Ausnahmeentscheidung beitrug.
Die Konfrontation zwischen Schülern und Lehrern schien bereits lange im Vorfeld entstanden zu sein. Wegen unterschiedlicher Ansichten über Traditionen wie den Abistreich kam es am Bodensee-Gymnasium zu Spannungen. Die Situation eskalierte, als die Abiturienten mit beleidigenden Aufschriften auf ihren Autos durch die Stadt fuhren. Jutta Merwald gab an, sich dadurch in ihrer Menschenwürde verletzt zu fühlen.
Inmitten dieser Kontroversen distanzierten sich die Stufensprecher von den Beleidigungen und klärten auf, dass diese nicht die Meinung der gesamten Abiturienten repräsentieren. Dennoch hatten die Vorfälle weitreichende Folgen für den gesamten Abijahrgang.
Jutta Merwald entschied schließlich, dass sie die Ehrengäste wie etwa den Landrat und die stellvertretende Bürgermeisterin von der Abiturentlassungsfeier ausschloss. Ihr Argument war, dass diese Ehrengäste einer Gruppe von Abiturienten, die sich zuvor inakzeptabel verhalten hatten, eine unverdiente Anerkennung verleihen könnten. Zudem könnte dies dazu führen, dass es zu weiteren Auseinandersetzungen kommt.
Die Ereignisse werfen ein Licht auf die Herausforderungen, denen Schulen und Schüler in der heutigen Gesellschaft gegenüberstehen. In einer Zeit, in der Respekt und Würde an erster Stelle stehen sollten, lässt dieser Vorfall aufhorchen und regt zum Nachdenken an. Angesichts der laufenden Ermittlungen bleibt es abzuwarten, wie der Fall weiter behandelt wird und welche Konsequenzen letztlich auf die Beteiligten zukommen könnten.Weitere Informationen finden Sie auf www.schwaebische.de.