Am Freitagnachmittag sorgte eine nicht angezeigte Versammlung von etwa 15 Personen für Aufregung am Allgäu Airport in Memmingen. Diese spontane Zusammenkunft fand um 14:45 Uhr statt und wurde von der Polizei aufgrund fehlender Anmeldungen als nicht legal eingestuft.
Die Teilnehmenden hielten sich nicht an die Auflagen der hinzugerufenen Polizeikräfte, was dazu führte, dass die Versammlung um 15:50 Uhr aufgelöst wurde. Trotz dieser unvorhergesehenen Versammlung wurden die An- und Abreise der Fluggäste sowie der gesamte Flugverkehr nicht beeinträchtigt, was einen wichtigen Aspekt der Situation darstellt.
Polizeieinsatz und mögliche Folgen
Nach der Auflösung der Versammlung wollte ein Teil der Anwesenden nicht freiwillig den Platz verlassen. Dies führte dazu, dass die Polizei gezwungen war, körperlichen Einsatz zu zeigen und einige Personen zur Polizeidienststelle der Grenzpolizeigruppe Memmingen zu bringen. Bei diesem Einsatz wurden glücklicherweise nur leichte Verletzungen registriert – eine Person aus der Gruppe sowie zwei Polizeibeamte trugen Blessuren davon, es kam jedoch zu keinen aktiven Widerstandshandlungen.
Die Polizei betreibt nun Ermittlungen wegen Hausfriedensbruchs sowie Ordnungswidrigkeiten, die im Zuge des Versammlungsrechts entstehen können. Solche Ermittlungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass auch zukünftig Versammlungen ordnungsgemäß und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben stattfinden.
Wichtigkeit der Anzeigepflicht
Die Bedeutung der Anzeigepflicht für Versammlungen ist in diesem Zusammenhang nicht zu unterschätzen. Sie dient dazu, sowohl die Rechte der Versammelten als auch die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Durch die Einhaltung dieser Vorschriften können potenzielle Konflikte im Vorfeld erkannt und vermieden werden. Diese Vorfälle zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, dass sich Bürgerinnen und Bürger an die geltenden Gesetze halten, um sowohl ihre Meinungsfreiheit als auch die Sicherheit anderer nicht zu gefährden.
Für die Bürger besteht nach der Auflösung der Versammlung kein Anlass mehr zur Sorge, da alle Beteiligten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder gehen durften. Der Einsatz der Polizei verdeutlicht jedoch die Herausforderungen, die mit nicht angemeldeten Zusammenkünften einhergehen, und die Notwendigkeit einer gewissen Prävention und Überwachung durch die Ordnungskräfte.
Für weitere Informationen oder Anfragen steht die Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West zur Verfügung. Interessierte können die Pressestelle unter der Telefonnummer (+49) 0831 9909-0 -1012/ -1013 erreichen.
– NAG