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Bayern betroffen: Blauzungenvirus breitet sich aus – Impfung empfohlen

Der Landkreis Aschaffenburg hat Mitte August den Ausbruch des Blauzungenvirus bestätigt, wodurch Bayern als letztes Bundesland betroffen ist, und das Veterinäramt empfiehlt Impfungen für betroffene Tierhalter, um eine weitere Ausbreitung der durch Stechmücken übertragenen Krankheit unter Wiederkäuern zu verhindern.

Das Blauzungenvirus hat nun auch den Freistaat Bayern erreicht, nachdem der Ausbruch der Blauzungenkrankheit Mitte August im Landkreis Aschaffenburg offiziell bestätigt wurde. Damit ist Bayern als letztes Bundesland betroffen. Die anhaltende Wärme schafft ideale Bedingungen für die Verbreitung der Krankheit, sodass mit einer Zunahme der Fälle in der Region zu rechnen ist.

Im Mittelpunkt dieser Thematik steht das Veterinäramt am Landratsamt Bamberg, das die Tierhalter dringend darauf hinweist, die Möglichkeit zur Impfung ihrer Tiere zu nutzen. Diese Impfung kann mit registrierten Impfstoffen vorgenommen werden. Es ist entscheidend zu beachten, dass das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen innerhalb Deutschlands genehmigt ist, ohne besondere Bedingungen wie eine Impfpflicht. Allerdings gelten für die Mitnahme in EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten die spezifischen Vorschriften der jeweiligen Länder.

Informationen zur Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine Virusinfektion, die in erster Linie Wiederkäuer betrifft und durch Stechmücken übertragen wird. Viele Menschen habe möglicherweise noch nie von diesem Virus gehört, doch für den Menschen selbst besteht keinerlei Gefahr durch die Erkrankung. Der Name rührt von dem typischen Symptom her, dass besonders schwer erkrankte Tiere eine blau gefärbte Zunge aufweisen. Die Symptome variieren zwischen den verschiedenen Tierarten: bei Schafen und Ziegen sind sie oft viel ausgeprägter als bei Rindern, die eher leichte grippeähnliche Symptome aufzeigen.

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Zu den spezifischen Symptomen bei infizierten Tieren gehören Fieber, Schwäche und Schwellungen der Schleimhäute, wobei bei kleinen Wiederkäuern auch oft Lahmheiten verzeichnet werden. Bei Rindern hingegen ist häufig ein Rückgang der Milchproduktion zu beobachten, was für Landwirte erhebliche wirtschaftliche Folgen haben kann.

Eine Auswahl an Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus wurde ebenfalls festgelegt. Sollten in einem Betrieb Fälle des Blauzungenvirus amtlich festgestellt werden, liegt die Verantwortung zum Schutz der Tiere und zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Virus beim Betriebsleiter. Auch wenn eine amtliche Betriebssperre nicht unmittelbar ausgesprochen wird, sind alle Halter dazu angehalten, proaktiv zu handeln und ihre Tiere zu impfen.

Um weitere Informationen zu erhalten oder um über das aktuelle Geschehen in Bezug auf die Blauzungenkrankheit informiert zu werden, wird interessierten Tierhaltern der Besuch der Webseite https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/ empfohlen.

Es ist wichtig, mit fundiertem Wissen schnell auf die Situation zu reagieren und alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um das Wohl der Tiere sicherzustellen und die potenzielle Verbreitung des Virus einzudämmen. Der Gesundheitszustand der Tiere hat nicht nur tiermedizinische Relevanz, sondern beeinflusst auch die Landwirtschaft insgesamt, was die Thematik umso bedeutsamer macht.

– NAG

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