Ein bemerkenswerter Fall nahm am Landgericht Hechingen seinen Verlauf, der das Schicksal eines 34-jährigen Mannes aus dem Zollernalbkreis betraf. Im Juli 2023 war er wegen des Besitzes von kinderpornografischen Materialien zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Er legte jedoch Berufung ein, und eine neue Entscheidung stand an.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits Anklage erhoben, als bekannt wurde, dass der Angeklagte über das Internet mehrere Videos mit kinderpornografischem Inhalt angesehen und nahezu 30 weitere Bilder und Videos auf seinem Mobilgerät gespeichert hatte. Besonders erschreckend war, dass die darauf abgebildeten Kinder teils noch Babys waren.
Blick in die Abgründe
„Ich finde sowas widerlich und abstoßend“, machte der Angeklagte deutlich. Trotz seiner schwerwiegenden Taten behauptete er, nie die Neigung zu solchen Handlungen gehabt zu haben. Im Gegenteil, er betonte, dass er unbewusst auf den Download-Knopf gedrückt habe. „Weil ich vor fünf Jahren zweimal auf ‚Download‘ geklickt hab‘, soll ich jetzt nochmal drei Jahre in Haft?!“
Die Staatsanwältin forderte für die Taten eine Haftstrafe von insgesamt mehr als zwei Jahren, was die Schwere der Vorwürfe unterstrich. „Die Bilder und Videos zeigen schwersten sexuellen Missbrauch von Kleinstkindern“, so die Juristin. Die brutalen Taten waren nicht nur auf einen Einzelfall beschränkt, sondern umfassten fast 30 verschiedene Materialien.
Im Vergleich zu anderen Fällen, die in der Vergangenheit bearbeitet wurden und bei denen es um zehntausende von Dateien ging, betrachtete der Richter die vorliegende Menge als am unteren Rand des Spektrums. Gleichzeitig gab es Anzeichen für eine positive Entwicklung des Angeklagten, der durch seine Verlobte, die ihn unterstützt, seit vier Jahren drogenfrei lebt.
Ein Urteil mit Erleichterung
Nach intensiven Beratungen entschied das Gericht, die Freiheitsstrafe, die das Amtsgericht verhängt hatte, schließlich zur Bewährung auszusetzen. Der Angeklagte erhielt ein Jahr und zwei Monate Haft für seine Taten, jedoch unter der strengen Auflage, dass er keine weiteren Straftaten begeht. „Sie dürfen jetzt absolut keine Straftaten mehr begehen. Und keine heißt keine!“ warnte der Richter eindringlich.
Das Urteil sorgte in den Zuschauerreihen für Erleichterung. Insbesondere die Verlobte des Angeklagten äußerte ihre Freude über den Ausgang des Verfahrens. Der Vorsitzende Richter betonte allerdings die Gefahren, die mit der Aussetzung der Strafe verbunden sind, und machte dem Angeklagten klar, dass jeder weitere Fehltritt ernsthafte Konsequenzen hätte.
Die Entscheidung spiegelt nicht nur den individuellen Fall wider, sondern wirft auch Fragen zur Handhabung ähnlicher Straftaten auf und lässt das Publikum über angemessene Strafen und deren Umsetzbarkeit nachdenken. Trotz des Urteils steht der Angeklagte nun unter genauer Beobachtung, und vor ihm liegt der steinige Weg, seine Vergangenheit hinter sich zu lassen und künftig ein straffreies Leben zu führen.
– NAG