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Toiletten-Verbot an Schule in Horb: Schüler empört über neue Regeln!

Schock an der Gewerblichen und Hauswirtschaftlichen Schule in Horb: Ab sofort gilt ein striktes Toilettenverbot im Unterricht – Rektor Lindner erklärt die drastische Maßnahme, während empörte Schüler und Eltern um ihren Grundrechtsanspruch bangen!

In einer ungewöhnlichen Entscheidung hat eine Schule in Horb, Baden-Württemberg, ein Verbot für Schüler erlassen, während des Unterrichts die Toilette aufzusuchen. Diese Maßnahme wurde bekannt, nachdem ein Leserbrief im Schwarzwälder Boten und Berichte in den Stuttgarter Nachrichten die Thematik anpriesen. Die Maßnahme stößt auf massive Kritik von Seiten der Eltern und der Schüler.

Die Gewerbliche und Hauswirtschaftliche Schule hat festgelegt, dass Toilettengänge nur noch in den Pausen gestattet sind. Der Verfasser des Leserbriefs äußerte seine Empörung darüber, dass viele Schüler der Schule, die bereits über 20 Jahre alt sind, sich wie kleine Kinder behandelt fühlen. Auch an einer Grundschule in Horb gab es bereits ähnliche Probleme, wo die Nutzung von Toiletten wegen Übergriffen und Missbrauchs eingeschränkt wurde.

Reaktion des Schulleiters

Rektor Jochen Lindner, der die neue Regelung bestätigte, sagte, dass in letzter Zeit die Häufigkeit der Toilettengänge zugenommen habe, was zu Störungen im Unterricht führte. Darüber hinaus bemängelte Lindner, dass es Vorfälle gegeben habe, bei denen Schüler beim Toilettengang das Schulgebäude verlassen oder gar dort geraucht hatten. „Als berufliche Schule haben wir die erzieherische Aufgabe, unsere Schüler auf das Berufsleben vorzubereiten. Dazu gehört, den Toilettengang in den Pausen zu erledigen“, erklärte Lindner.

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Die Regelung sieht allerdings Ausnahmen vor: Schüler mit gesundheitlichen Problemen, die häufig zur Toilette müssen, wie bei einer Blasenentzündung oder während der Menstruation, können sich von der Regel befreien lassen. Diese Gespräche mit der Schulleitung gelten jedoch als unangenehm für die Betroffenen, wie der Leserbrief bemerkt. „Niemand spricht gern über intime Probleme“, wurde kritisiert.

Juristische Aspekte des Verbots

Die Frage, ob ein solches Verbot überhaupt rechtlich zulässig ist, wird ebenfalls diskutiert. Laut AnwaltOnline sei eine generelle Einschränkung des Toilettengangs nicht möglich, da das Recht auf diese Grundversorgung ein Grundrecht darstellt. Auf der anderen Seite haben Lehrer das Recht, während wichtiger Unterrichtsphasen oder Prüfungen das Verlassen des Raums zu regeln. So könnten allgemeine Verhaltensregeln aufgestellt werden, die den Toilettengang zum Zweck der Ordnung auf die Pausen beschränken, während eine pauschale Verbotserklärung nicht akzeptabel sei.

Der Vorfall hat bereits eine lebhafte Debatte ausgelöst, ob solche Maßnahmen der Schulfamilie nicht eher schaden als nützen. Ob die Regelung weiterhin bestehen bleibt oder überdacht wird, bleibt abzuwarten. Für detaillierte Informationen über die Hintergründe des Verbots und die Reaktionen können weitere Berichte wie auf www.merkur.de eingesehen werden.

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