Bei einer routinemäßigen Kontrolle auf der Autobahn A8 in Richtung Stuttgart stießen Zollbeamte auf einen alarmierenden Fall von Tierschutzverletzung. Das Szenario ereignete sich, als eine französische Familie auf dem Rückweg aus Moldawien war und ihr Hundewelpe im Kofferraum zwischen Gepäckstücken transportierte. Die hochriskante Situation für das kleine Tier wurde bei einer späten Kontrolle durch die Kontrolleinheit Verkehrswege München entdeckt, die regelmäßig den Rückreiseverkehr nach den Ferien überwacht.
Der Hundewelpe befand sich in einer Hundebox, die, wie sich schnell herausstellte, keine geeigneten Bedingungen für die Reise bot. Auf Fragen des Zolls gab der Familienvater an, das Tier auf einem Markt in Moldawien gekauft zu haben. Dies weckte sofort das Misstrauen der Beamten, insbesondere weil der vorgelegte Heimtierausweis für das Tier Unstimmigkeiten aufwies. Der eingetragene Hundeausweis bescheinigte dem Welpen ein Alter von sechs Monaten sowie eine Tollwutimpfung, die jedoch fragwürdig erschien. Zudem fehlte der gesetzlich erforderliche Tollwut-Titer-Nachweis, ein wichtiger Beweis für die Gesundheit des Tieres.
Gesundheitszustand des Hundewelpen
Das Kontrollteam entschied daraufhin, das Tier zu sichern und in ein nahegelegenes Tierheim zu bringen. Dort wurden die Bedenken hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Hundes weiter erhärtet. Fachkräfte des Tierheims stellten fest, dass das Hündchen erheblich unterernährt und von Parasiten befallen war. Dies deute darauf hin, dass der Welpe möglicherweise viel jünger ist als die angegebenen sechs Monate. Solche Bedingungen sind für Tiere in diesem Alter besorgniserregend, da sie besonders anfällig für Krankheiten sind und dringend medizinische Versorgung benötigen.
Unter den gegenwärtigen Umständen ist es, laut Veterinäramt, unerlässlich, dass der kleine Hundewelpe für einige Wochen in Quarantäne bleibt. Dies dient nicht nur dem Schutz des Tiers, sondern auch der Gesundheit anderer Tiere und Menschen, mit denen er in Kontakt kommen könnte. Die Quarantäne wird bis zur Klärung des Tollwut-Titer-Nachweises und der allgemeinen Gesundheit des Hundes aufrechterhalten. Der Fall wirft leise Fragen auf über den international Handel mit Haustieren und den Umgang mit deren Wohlbefinden.
Die Entdeckung hat auch eine breitere Diskussion über die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen angestoßen. Die Zollbehörden sehen in ihrem Vorgehen eine wichtige Rolle bei der Überwachung und Durchsetzung von Gesetzen, die Tierleid verhindern sollen. Diese Kontrolle schützte nicht nur dieses spezielle Tier, sondern sendete auch ein starkes Signal an potenzielle Tierhändler und Käufer, dass der Schutz von Tieren höchste Priorität hat und dass Verstöße ernsthafte Folgen haben können.
Trotz der negativen Umstände könnte die Geschichte des Hundewelpen vielleicht noch ein positives Ende finden, wenn er die notwendige Behandlung erhält und anschließend ein liebevolles Zuhause findet. Das bewusste Augenmerk der Zollbehörden auf solche Fälle ist ein Schritt in die richtige Richtung, um das Bewusstsein für Tierschutz zu schärfen und ähnlichen Missständen in der Zukunft vorzubeugen.
– NAG