Auf der Landesstraße 314 zwischen Bad Wurzach und Ravensburg herrscht derzeit Verwirrung bezüglich der Geschwindigkeitslimits. Viele Fahrer sind unsicher darüber, wie schnell sie fahren dürfen, da seit kurzer Zeit ein mobiler Blitzer regelmäßig an einer bestimmten Stelle aufgestellt wird. Diese Unsicherheit führt dazu, dass Autofahrer abrupt bremsen, was potenziell gefährliche Situationen erzeugt.
Das Tempo-70-Schild steht kurz vor dem Bahnübergang der Roßbergbahn, und viele Fragestellungen stellen sich rund um die Gültigkeit dieser Geschwindigkeitsbegrenzung. Bleibt das Schild bis zum angrenzenden Weiler Kimpfler gültig, oder erlischt die Beschränkung nach dem Überqueren des Bahnübergangs? Diese Fragen werden insbesondere in sozialen Medien lebhaft debattiert.
Sichere Antworten vom Landratsamt
Um Klarheit in die Verwirrung zu bringen, hat sich die Redaktion von Schwäbische.de mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ravensburg in Verbindung gesetzt. Die Behörde ist der Meinung, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung klar geregelt ist. Sie erläutert, dass das Tempo-70-Schild in Verbindung mit einem „besonderen Gefahrenzeichen“ steht, das auf den Bahnübergang hinweist.
Laut den Informationen der Behörden ist die Beschränkung ein sogenanntes Streckenverbot, das nicht mehr gilt, sobald eine ausreichende Sicht auf den Überwachungsbereich nach dem Bahnübergang vorhanden ist. Autofahrer, die den Bahnübergang passiert haben, können demnach sicher auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h beschleunigen, was auf Landstraßen üblich ist und auch am Standort des Blitzers gilt.
Besonders auffällig sind die verschiedenen Schilder, die vor und nach dem Bahnübergang aufgestellt sind. Zum Beispiel gibt es vor dem Abzweig nach Ziegelbach ebenfalls ein Tempo-70-Schild, bevor diese Regelung kurz nach dem Abzweig wieder aufgehoben wird. Nach etwa 200 Metern ist über diese Strecke Tempo 100 gestattet, was für einige Autofahrer mit ihrem Fahrzeug eine Herausforderung darstellen könnte.
Komplexe Verkehrsführung gefordert
Nun wird überlegt, ob die Verkehrsführung nicht einfacher gestaltet werden könnte. Ein Vorschlag wäre, die Geschwindigkeitsbegrenzung durchgehend auf Tempo 70 zu belassen, damit es keine Unsicherheiten gibt. Doch die Straßenverkehrsbehörde hat erklärt, dass es im Rahmen der bestehenden Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen ist, einen Lückenschluss zwischen den Geschwindigkeitsbegrenzungen zu schaffen, solange es kein durchgehendes Stück gibt, das eine solche Regelung rechtfertigt.
Die Reaktionen der Autofahrer sind gemischt. Während einige sich für eine klarere Beschilderung aussprechen, sind andere der Meinung, dass die bestehende Regelung nachvollziehbar ist, solange die verantwortlichen Stellen transparent und umgehend kommunizieren. Letztlich ist es jetzt an den Fahrern, sich an die Anweisungen der Verkehrssicherheit zu halten und ein angemessenes Tempo zu fahren, um ihre eigene Sicherheit sowie die ihrer Mitmenschen zu gewährleisten.
Die aktuelle Situation wirft Fragen auf, die nicht nur für die Autofahrer relevant sind, sondern auch für die Behörden, die kontinuierlich an der Verbesserung der Verkehrssicherheit arbeiten müssen.
– NAG