Baden-WürttembergBodenseekreis

Fördergelder für Naturschutz: Jetzt Anträge bis 30. November einreichen!

Das Land Baden-Württemberg setzt ein starkes Zeichen für den Naturschutz! Im Jahr 2025 fließen wieder Fördergelder in wichtige Maßnahmen zur Biotop- und Landschaftspflege sowie zur Landeskultur. Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen endet am 30. November und sollte von allen Interessierten nicht verpasst werden. Anträge können direkt bei der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Bodenseekreis eingereicht werden.

Welche Maßnahmen sind förderfähig? Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten! Von Amphibienschutzmaßnahmen über die Anpflanzung von Feldgehölzen bis hin zur Renaturierung von Fließgewässern – die Palette ist breit. Auch Herdenschutzmaßnahmen für den Wolf stehen auf der Liste. Wichtig ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer gesetzlichen Verpflichtung resultieren und dass keine anderen Förderungen aus Landes- oder EU-Programmen beantragt werden.

Wer kann Anträge stellen?

Die Antragsberechtigten sind vielfältig: Kommunen, Vereine, Privatpersonen und andere Akteure, die Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen, können sich um die Fördermittel bewerben. Es ist eine großartige Gelegenheit, um die Natur aktiv zu schützen und zu bewahren! Die Maßnahmen müssen zudem so gestaltet sein, dass sie dauerhaft wirken und können nur auf ein Ökokonto angerechnet werden, wenn sie mit der einmaligen Zuwendung abgeschlossen sind.

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Bodenseekreis, Deutschland

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