Der Rechtsstreit um Hartz-IV-Zahlungen, der bereits seit 2014 anhängig ist, hat eine neue Wendung genommen. Zwei Frauen, eine Mutter und ihre Tochter, sind seit über zehn Jahren in einem erbitterten Kampf um finanzielle Unterstützung aus dem Sozialstaat verwickelt. Ursprünglich betrifft die Klage das Geld, das ihnen im Februar 2014 zustehen sollte. In der Zwischenzeit wurde das Hartz-IV-System in Deutschland durch das neue Bürgergeld ersetzt, doch die strittigen Zahlungen haben die beiden Klägerinnen bis heute verfolgt.
Im Verlauf dieser leidvollen Odyssee wurden insgesamt 45 Klagen eingereicht, um auf den langwierigen Prozess aufmerksam zu machen. Der Fall beschäftigte nicht nur das Sozialgericht Darmstadt, sondern brachte auch das Landessozialgericht in die Diskussion, das sich mit der Klage und den anschließenden Berufungen auseinandergesetzt hat. Trotz der Komplexität des Verfahrens, das sich über Jahre hinzog, belief sich der Zahlungsstreit auf einen Betrag von lediglich 308 Euro.
Ein überforderndes Rechtssystem
Die Klägerinnen forderten eine Entschädigung von mindestens 2.400 Euro für die unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit des Verfahrens, was das Landessozialgericht jedoch zurückwies. Die Richter argumentierten, dass die langen Wartezeiten zwar unangemessen waren, aber keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen auf die Klägerinnen hatten. Diese Entscheidung hatte zur Folge, dass die Frauen als Belastung für das Gerichtssystem wahrgenommen wurden, da ihre mehreren Klagen die Gerichte stark beansprucht hätten.
Doch das Bundessozialgericht setzte sich am 26. Oktober 2023 mit einem Urteil (AZ: B 10 ÜG 1/22 R) über diese Argumentation hinweg und stellte klar, dass auch bei einer Vielzahl von Klagen der Anspruch auf Entschädigung nicht erlöschen kann. Die Richter erinnerten daran, dass die Prozessverhalten der Klägerinnen nicht zu ihrem Nachteil ausgelegt werden dürfen. Sprich: Die Tatsache, dass 45 Klagen gegen ein Gericht eingereicht worden waren, sollte nicht dazu führen, dass die Frauen rechtlich benachteiligt werden.
Neue Maßstäbe für Entschädigungen
Das Urteil bringt eine wichtige Klärung in Bezug auf die Entschädigungsansprüche bei überlangen Verfahren. Es wurde entschieden, dass auch wenn regelmäßig Klagen eingereicht werden, der Anspruch auf Entschädigung bestehen bleibt. Es machte keinen Unterschied, wie oft die Betroffenen vor Gericht zogen; vielmehr wurde hervorgehoben, dass jede Klage auch für sich genommen betrachtet werden muss, da jede für sich genommen zu einer Erschwerung der Prozessführung führt.
Besonders bemerkenswert ist, dass das Gericht die Höhe des Streitwerts als nebensächlich erachtete. Für die betroffenen Frauen, die auf ein geringes Einkommen angewiesen sind, sind die Leistungen von entscheidender Bedeutung. Das Bundessozialgericht stellte klar, dass die Entschädigungen nicht von der Höhe des Streitwerts abhängen, was eine wichtige Grundsatzentscheidung für zukünftige Verfahren schaffen könnte.
In Anbetracht dieser Entwicklungen gibt es nun berechtigte Hoffnungen, dass die langen Wartezeiten und finanziellen Unsicherheiten für die Klägerinnen endlich ein Ende haben könnten. Die Praxis der Klageeinreichung könnte dadurch für viele Menschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, leichter werden. Es wird geraten, dass Bürgergeldempfänger aktiv gegenüber den Jobcentern auftreten, um deren Ansprüche geltend zu machen.
– NAG