Chronik

Geflügelpest: Risiko in Österreich weiterhin hoch – Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtend für Hobbyhaltungen

Geflügelpest: Risiko in Österreich nach wie vor hoch

Seit Beginn dieses Jahres wurde bereits in mehreren Bundesländern Österreichs das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie in kleinen Privathaltungen von Geflügel nachgewiesen. Bei einem Ausbruch in einer Hobbyhaltung im Bezirk Horn waren Hühner und Enten betroffen. Es ist anzunehmen, dass in diesen Regionen auch infizierte, aber noch lebende Wildvögel vorkommen. Das Virus der Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft meist tödlich. Die Ansteckung findet von Tier zu Tier statt und kann durch infizierte Wildvögel oder deren Kot auf Geflügel übertragen werden.

Das aktuelle Risiko wird von der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) kontinuierlich bewertet. Dabei werden nicht nur das Auftreten des Erregers in Österreich, sondern auch die Tierseuchensituation in den Nachbarländern, die klimatischen Bedingungen und die Zugvogelrouten berücksichtigt. Das Risiko einer Übertragung des Virus auf Geflügelbestände durch Wildvögel wird weiterhin als hoch eingestuft.

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Besonders für Hobbyhalter ist es wichtig, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, z.B. die Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel. Erfahrungsgemäß sind Hobbyhaltungen in Österreich häufiger von Ausbrüchen betroffen als größere Geflügelbetriebe. In vielen Fällen konnte eine direkte Virusübertragung durch Wildwasservögel aufgrund einer fehlenden Trennung von Hühnern, Enten und Gänsen zu Wildvögeln als wahrscheinlicher Infektionsweg festgestellt werden. Geflügelhalter sind daher verpflichtet, verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und Verdachtsfälle unverzüglich den Behörden zu melden.

In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko gelten derzeit erweiterte Biosicherheitsmaßnahmen und Verpflichtungen für Tierhalter. Bei mehr als 50 Tieren müssen diese dauerhaft in Stallungen oder überdachten Haltungsvorrichtungen gehalten werden (Aufstallungspflicht). Halter von weniger als 50 Tieren sind von dieser Pflicht ausgenommen, wenn sie die Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sicherstellen und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen können.

In anderen Gebieten mit erhöhtem Risiko sind alle geflügelhaltenden Betriebe dazu verpflichtet, bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu gehören die Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel, der möglichst umfassende Schutz des Geflügels vor dem Kontakt mit Wildvögeln, die Fütterung und Tränkung nur im Stall oder unter einem Unterstand sowie die sorgfältige Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften.

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Basierend auf der Risikobewertung ist mit einem Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln zu rechnen und es könnten in den kommenden Wochen weitere Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen werden. Um den Eintrag in Geflügelbestände zu verhindern, ist es entscheidend, den direkten Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln zu verhindern und umfangreiche Biosicherheitsmaßnahmen korrekt umzusetzen. Sobald es die Situation erlaubt, werden die Risikogebiete und die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen wieder zurückgenommen.

Weitere Informationen zur Geflügelpest und den ausgewiesenen Risikogebieten finden Sie auf der Webseite der AGES.



Quelle: Österr. Agentur f. Gesundheit u. Ernährungssicherheit (AGES) / ots

Quelle/Referenz
ots.at

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